Mit dem Existenzgründungspass werden Gründungsinteressierte gefördert, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. mit steuerlichen oder juristischen Einzelberatungen, Marketing- oder Technologieberatungen, spezifische Seminare oder Gruppenberatungen bzw. die Inanspruchnahme eines Co-Working-Space-Arbeitsplatzes.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine neue Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen lediglich im Nebenerwerb selbständig tätig sind.
Weiterhin antragsberechtigt sind bisher bereits im Nebenerwerb selbständige Personen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt und die den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb anstreben.
Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen sowie einem Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb auf einen Betrag von 1.580,00 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210,00 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs-, Weiterbildungs- bzw. Vernetzungsbereiche zu wählen bzw. diese zu kombinieren.