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Gründungsrichtlinie: Existenzgründungspass
Die Antragstellung für die Förderung von Existenzgründungspässen im Rahmen der Gründungsrichtlinie erfolgt über das Online-Portal der TAB. Vor Antragstellung ist zwingend der Beratungs- und Unterstützungsbedarf durch eine fachkundige Stelle zu bestätigen.
Bitte treten Sie dazu mit einer fachkundigen Stelle (Thüringer Industrie- und Handelskammern, Thüringer Handwerkskammern oder ThEx Enterprise) in Verbindung.
Wird mit Antragstellung die Bestätigung der fachkundigen Stelle nicht eingereicht, muss der Antrag abgelehnt werden.
Wir bemühen uns für Sie kontinuierlich, unsere Verfahren zu vereinfachen. Für Existenzgründungspässe müssen seit August 2026 keine Teilnehmenden-Daten mehr erhoben werden. Die Angaben zu den „Eintrittsdaten", das „Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten" sowie die „Austrittsdaten" sind damit für diese Vorhaben entbehrlich.
Mit dem Existenzgründungspass werden im Rahmen der Gründungsrichtlinie Personen unterstützt, die eine Gründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Neben der Erst- oder Neugründung eines Unternehmens kann die Aufwertung eines bereits bestehenden Nebenerwerbsunternehmens in den Haupterwerb gefördert werden. Dabei können Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungen gefördert werden.
Bei Erst- bzw. Neugründung muss gewahrt sein, dass die Gründung bzw. Übernahme des neuen Unternehmens erst nach der Bewilligung des Vorhabens erfolgt.
Als Gründungsdatum gelten je nach Rechtsform und Höherwertigkeit des vorliegenden Dokumentes folgende Angaben: Bei Kapitalgesellschaften (bspw. GmbH, UG) das Datum der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, bei Einzelunternehmen der Beginn der Tätigkeit lt. Gewerbeanmeldung (sofern kein höherwertiges Dokument wie bspw. ein Gesellschaftsvertrag vorliegt), bei der Mehrheit der Freiberufler der Beginn der Tätigkeit lt. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (sofern keine höherwertigen Dokumente wie bspw. ein Gesellschaftsvertrag oder eine Gewerbeanmeldung vorliegen) und bei zulassungspflichtigen Berufen der Zeitpunkt der Zulassung lt. Zulassungsausschuss.