Mit dem Mikrodarlehen unterstützen wir Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren.
Das Mikrodarlehensprogramm ist hinsichtlich seiner Finanzierung ein „nachhaltiges Förderprodukt“. Das Programm wird aus einem revolvierenden Fonds gespeist. Zins und Tilgung fließen in diesen Fonds zurück und stehen damit erneut für die thüringische Wirtschaftsförderung zur Verfügung.
Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) zinsgünstige Mikrodarlehen für betriebsbedingte Ausgaben im Rahmen von Gründungsvorhaben, Unternehmensbeteiligungen sowie –nachfolgen und jungen Unternehmen.
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer, junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) und Freiberufler*innen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geschäftsaufnahme nicht länger als 8 Jahre zurückliegt
- Personen, die sich aktiv mit mindestens 10 % Unternehmensanteilen (z.B. als geschäftsführende*r Gesellschafter*in) an bestehenden Unternehmen beteiligen wollen, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensnachfolge
- Finanzierungen innerhalb von 8 Jahren nach dem Erwerb eines Unternehmens im Zuge einer Unternehmensnachfolge
- Bei mehreren Gesellschafter*innen als Antragsteller*innen ist eine gemeinsame Darlehensbeantragung erforderlich
Von einer Förderung ausgeschlossen sind laut De-minimis-Verordnung Art. 1 Abs. 1 u.a.:
- Unternehmen, soweit sie in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind,
- Unternehmen, soweit sie in der Primärproduktion von Erzeugnissen der Fischerei- und Aquakultur tätig sind
Weitere Voraussetzungen:
- das Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt
- zum Zeitpunkt der Zusage durch die Thüringer Aufbaubank darf das Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. (Als Vorhabensbeginn gilt die Auslösung von verbindlichen Lieferungs- und Leistungsverträgen/Bestellungen. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.)
Finanzierungsbetrag:
- Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 5.000 Euro
- Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 35.000 Euro
Nach sechsmonatiger störungsfreier Tilgung oder vollständiger Rückführung des Kredites kann ein Folgekredit beantragt werden.
Laufzeiten:
- Maximale Kreditlaufzeit: 7 Jahre
- davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden
Konditionen:
Die aktuellen Konditionen finden Sie in den Download-Dateien.
- Auszahlung: 100 %
- Bearbeitungsgebühr / Bereitstellungsprovision: keine
- Eine Besicherung des Darlehens ist nicht erforderlich
- Persönliche Haftung des*der Antragsteller*in, bei mehreren Gesellschaftern haften alle gesamtschuldnerisch
- Einzug der Zinsen monatlich nachträglich
- Einzug der Tilgungsraten monatlich nachträglich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
- die Darlehen werden als Beihilfe auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben
- Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Antragsverfahren:
Anträge für das Mikrodarlehen können auf dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular über ThEx Enterprise eingereicht werden.
Ein Rechtsanspruch auf Darlehen aus diesem Programm besteht nicht. Die Darlehensbewilligung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.
Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Mikrodarlehen förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür ist die nach der De-minimis-Verordnung maximale Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen.
Download-Archiv:
Ältere Dateien, wie Richtlinien, Merkblätter oder Allgemeine Bestimmungen zu Mikrodarlehen, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.