Sie sind Grundstückseigentümerin oder Eigentümer/ Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks und planen den Ersatzbau oder die Nachrüstung Ihrer Kleinkläranlage? Dann nutzen Sie Zuschüsse aus dem Programm zur "Förderung von Kleinkläranlagen". Die Höhe des Zuschusses richtet sich maßgeblich nach der Anlagengröße. Auch Beratungs- und Organisationsleistungen können gefördert werden.
Kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung können ebenfalls Zuschüsse für den Neubau kommunaler Kleinkläranlagen erhalten.