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Mit "ThüringenKredit" soll die Investitionsneigung der Thüringer Wirtschaft verbessert werden. Das Darlehensprogramm kann zur Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben für Vorhaben in Thüringeneingesetzt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Das Programm läuft als sogenanntes Weiterleitungsdarlehen. Das bedeutet: Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens über Ihre Hausbank und nicht direkt bei der TAB gestellt.
ThüringenKredit richtet sich an eine breite Zielgruppe: kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Thüringen sowie natürliche Personen, die Anteile an solchen Unternehmen erwerben möchten.
Das Programm bietet attraktive Konditionen und kann zur Finanzierung von Vorhaben bis zu einem Volumen von 5 Millionen Euro eingesetzt werden.
Es werden attraktive, über die Darlehenslaufzeit (maximal 10 Jahre) festgeschriebene Zinssätze mit Zinsverbilligung angeboten. Für Investitionen stehen Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren zur Verfügung, für Betriebsmittel 2 oder 5 Jahre.
Kreditprogramme im Vergleich – wo liegen die Unterschiede?
Thüringen Dynamik, ThüringenKredit und GuW Thüringen sind Kreditprogramme mit denen Unternehmen erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können. Sie ermöglichen die langfristige Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Unternehmensübernahmen.
Unsere Tabelle zeigt, wo die Unterschiede in den Kreditprogrammen liegen:
ThüringenKredit
GuW Thüringen
Thüringen Dynamik - innovativ
Thüringen Dynamik
Wer wird finanziert?
keine Einschränkung hinsichtlich Unternehmensgröße
keine Einschränkung hinsichtlich Unternehmensgröße
KMU
KMU
Was wird finanziert?
Sachanlagen und immaterielle Werte,
Innovationen und Markteinführungen,
Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),
Asset Deals,
Betriebsmittel
Sachanlagen und immaterielle Werte,
Innovationen und Markteinführungen,
Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),
Asset Deals,
Betriebsmittel,
Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten
neu anzuschaffende, betrieblich genutzte materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen
nur Vorhaben, die für das Unternehmen eine Innovation darstellen
Vorhaben, die für das Unternehmen keine Innovation darstellen,
Investitionen der Ersatzbeschaffung,
Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),
Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen
Was wird nicht finanziert?
Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben,
Ausgaben für Investition von Energieerzeugungsanlagen
keine Einschränkungen
Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben,
Betriebsmittel,
Ausgaben für Investitionen von Energieerzeugungsanlagen,
Ausgaben für Grundstücks- und Immobilienerwerb,
gebrauchte Wirtschaftsgüter,
Investitionen für die Installation von eigenständigen und mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel
Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben,
Betriebsmittel,
Ausgaben für Investitionen von Energieerzeugungsanlagen,
Ausgaben für Grundstücks- und Immobilienerwerb
gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen)
Investitionen für die Installation von eigenständigen und mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel
Wie viel wird finanziert?
bis 5 Mio. €
bis 5 Mio. €
bis 4 Mio. €
bis 2 Mio. €
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Mittelstands-Fonds Thüringen II
Mit dem Mittelstands-Fonds Thüringen II (MFT II) legt der Freistaat Thüringen einen weiteren Fonds zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft auf und unterstützt so etablierte, mittelständische Thüringer Unternehmen, die über eine Eigenkapitalstärkung in ihr weiteres Wachstum investieren wollen oder eine Nachfolge anstreben.
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