Ihre Kommune schafft Wohnraum und wir unterstützen Sie dabei.
Damit den Bürgerinnen und Bürgern Thüringens auch in Zukunft bezahlbarer und qualitativer Mietwohnraum zur Verfügung steht, fördert die Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen sowohl Neubau als auch Sanierungen im Freistaat. Wir fassen das Wichtigste für Sie zusammen.
Mietwohnungsbau: Förderung für Thüringer Kommunen
Fördermöglichkeiten für Kommunen
Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030
Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 unterstützt die Schaffung und bedarfsgerechte Anpassung von bezahlbarem, belegungsgebundenem Mietwohnraum im Freistaat Thüringen. Gefördert werden insbesondere Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG
Unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.
zum Programm (extern)
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Wir beraten Sie gern!
Wir beantworten Ihre Fragen zum Mietwohnungsbau in Thüringen.