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Förderung der Barrierefreiheit in Thüringen

Programme für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit stehen verschiedene Förderprogramme, unter anderem für den Umbau von Wohngebäuden, Fahrzeugumbau oder für lokale Projektideen zur Verfügung. Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick, welche Programme sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen richten.

Das Wichtigste in Kürze:

Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - ThüBaFF (Programmjahre 2024 - 2025): Aufgrund des hohen Interesses am ThüBaFF-Programm gilt bis auf Weiteres ein Antragstopp für alle Fördergegenstände der Richtlinie. Die Fördermittel für das laufende Programmjahr 2024/25 sind vorläufig erschöpft.

Die "Aktion Mensch" bietet verschiedene Förderprogramme zur barrierefreien Mobilität, für kleine und große Projektvorhaben und Investitionen.

So funktioniert die Antragstellung:

Schritt 2: Antrag stellen

1. Antrag ausfüllen

Drucken Sie das Antragsformular auf der TAB-Website aus, füllen Sie es aus und unterschreiben es.

Schritt 1: Zum Förderprogramm informieren

2. Stellungnahme anfordern

Ihren unterschriebenen Antrag geben Sie an den für Sie zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten, der seine Stellungnahme zu Ihrem Antrag abgibt.

Schritt 2: Antrag stellen

3. Antrag per Post versenden

Den vollständigen Antrag (mit Anlagen) schicken Sie im Original an die Thüringer Aufbaubank. Sie können diesen gern vorab an folgende E-Mail senden: wohnen@aufbaubank.de.

Schritt 3: Antragsprüfung: Zusage

4. Prüfung

Der Antrag wird durch die TAB geprüft. Zur Plausibilitätsprüfung kann die TAB weitere Unterlagen anfordern.

Schritt 4: Zusage

5. Zuwendungsbescheid

Nach positiver Prüfung durch die TAB erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. 

Schritt 5: Auszahlung

6. Auszahlung

Die Auszahlung (in Teilbeträgen) durch die TAB erfolgt je nach Projektfortschritt. Eine Bearbeitung des Abrufes kann erst erfolgen, wenn dieser mit den erforderlichen Unterschriften im Original vorliegt. 

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