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Gründungsrichtlinie: Existenzgründungspass
Die Antragstellung für die Förderung von Existenzgründungspässen im Rahmen der Gründungsrichtlinie erfolgt über das Online-Portal der TAB. Vor Antragstellung ist zwingend der Beratungs- und Unterstützungsbedarf durch eine fachkundige Stelle zu bestätigen.
Bitte treten Sie dazu mit einer fachkundigen Stelle (Thüringer Industrie- und Handelskammern, Thüringer Handwerkskammern oder ThEx Enterprise) in Verbindung.
Wird mit Antragstellung die Bestätigung der fachkundigen Stelle nicht eingereicht, muss der Antrag abgelehnt werden.
Mit dem Existenzgründungspass werden im Rahmen der Gründungsrichtlinie Personen unterstützt, die eine Gründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Neben der Erst- oder Neugründung eines Unternehmens kann die Aufwertung eines bereits bestehenden Nebenerwerbsunternehmens in den Haupterwerb gefördert werden. Dabei können Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungen gefördert werden.
Bei Erst- bzw. Neugründung muss gewahrt sein, dass die Gründung bzw. Übernahme des neuen Unternehmens erst nach der Bewilligung des Vorhabens erfolgt.