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Wie können wir weiterhelfen?
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Förderung batterieelektrischer emissionsfreier Nutz- und Sonderfahrzeuge
Mit diesem Förderaufruf werden Mittel zur Förderung emissionsfreier Nutz- und Sonderfahrzeuge insbesondere für kommunale, karitative und gemeinwohlorientierte Anwendungen bereitgestellt. Der Förderaufruf läuft vom 07.08.2026 bis zum 30.09.2026. Wettbewerbsbeiträge sind innerhalb dieses Zeitraums über das Thüringer Förderportal einzureichen.
Fragestellungen rund um die Förderrichtlinie „Nachhaltige Mobilität“ und diesen Förderaufruf können an die Thüringer Aufbaubank per E-Mail unter energie-verkehr@aufbaubank.de gerichtet werden. Bei Fragen zu batterieelektrische emissionsfreie Nutz- und Sonderfahrzeuge steht Ihnen die Thüringer Energie- und Greentech Agentur (ThEGA) per E-Mail unter info@mobilitaet.thega.de beratend zur Seite.
Häufige Fragen & Antworten zum Förderaufruf
Der Wettbewerbsbeitrag ist die erste Stufe des Förderverfahrens.
Mit dem Wettbewerbsbeitrag stellen Sie Ihr Vorhaben vor und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Ein Wettbewerbsbeitrag ist noch kein Förderantrag.
Das Verfahren besteht aus zwei Schritten:
Einreichung des Wettbewerbsbeitrags,
Bewertung aller Wettbewerbsbeiträge und Bildung einer Rangfolge.
Die Wettbewerbsbeiträge werden anhand der im Förderaufruf festgelegten Bewertungskriterien bewertet. Die Antragstellenden mit den am besten bewerteten Wettbewerbsbeiträgen werden anschließend aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
Erst nach Prüfung des Förderantrags entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Bewilligung der Förderung. Eine Antragstellung außerhalb der Förderaufrufe ist für diesen Fördergegenstand nicht möglich.
Grundsätzlich muss nur das Antragsformular rechtsverbindlich unterschrieben im Original bei der TAB eingereicht werden. Sofern Sie sich im Thüringer Förderportal mit einem erhöhten Vertrauensniveau authentifiziert haben (Registrierung über „Mein Unternehmenskonto“ oder „BundID“) gelten in der Regel alle Dokumente als rechtsverbindlich unterzeichnet. Eine Einreichung der Unterlagen im Original ist dann nicht notwendig.
Mit dem Wettbewerbsbeitrag sind insbesondere einzureichen:
Vorhabenbeschreibung,
Fahrzeugbeschreibung,
Kostenübersicht,
Vergleichsangebot,
Angaben zur CO₂-Einsparung,
erforderliche Eigenerklärungen (z. B. Nutzung in Thüringen, keine Doppelförderung, AGVO-relevante Angaben).
Der Wettbewerbsbeitrag ist grundsätzlich über das Thüringer Förderportal unter https://thueringer-foerderportal.eu bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.
Alle Wettbewerbsbeiträge werden nach demselben Kriterium bewertet.
Entscheidend ist die CO₂-Einsparungsquote.
Je mehr CO₂ mit einem Förder-Euro eingespart wird, desto besser ist die Platzierung in der Rangfolge.
Die CO₂-Einsparungsquote beschreibt das Verhältnis zwischen
der erwarteten jährlichen Treibhausgasminderung (CO₂e) und
der beantragten Fördersumme.
Je höher dieser Wert ist, desto besser wird das Vorhaben bewertet.
CO₂e steht für CO₂-Äquivalente. Dabei werden neben den direkten Emissionen auch vorgelagerte Emissionen, z. B. aus Herstellung, Transport oder Stromerzeugung, berücksichtigt.
Die Wahl von Strommix oder Ökostrom beeinflusst die berechnete CO₂-Einsparung des Fahrzeugs. Die Fahrzeugkosten bleiben unverändert.
Bitte machen Sie realistische Angaben zu Fahrleistung, Energieverbrauch und Fahrzeugkosten. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung Ihres Wettbewerbsbeitrags.
Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die Gesamtausgaben mehr als 50.000 Euro betragen. Ein Höchstbetrag existiert nicht.
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf das Fahrzeug bestellt werden. Eine verbindliche Bestellung, die Annahme eines Angebotes oder der Abschluss eines Kauf-/Umrüstungsvertrags vor der Bewilligung gilt grundsätzlich als vorzeitiger Vorhabenbeginn und schließt eine Förderung aus.
Ja.
Mehrere Fahrzeuge können in einem Wettbewerbsbeitrag zusammengefasst werden.
Ja.
Grundsätzlich können auch mehrere Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden.
Für kleine und mittlere Unternehmen können nach den beihilferechtlichen Vorgaben höhere Förderquoten gelten.
Die Einstufung erfolgt nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission. Maßgeblich sind insbesondere
die Zahl der Beschäftigten,
der Jahresumsatz sowie
die Jahresbilanzsumme.
Bei Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen sind diese Werte gegebenenfalls mit zu berücksichtigen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Einordnung in kleine und mittlere Unternehmen.
Die im Wettbewerbsbeitrag angegebenen Kosten dienen als Grundlage für das Auswahlverfahren. Deshalb sollten möglichst aktuelle und realistische Angebote verwendet werden.
Ändern sich die Fahrzeugkosten zwischen Wettbewerbsantrag und Einreichung des Förderantrags, sind mit dem Förderantrag aktualisierte Angebote einzureichen. Die Förderhöhe wird auf Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben im Förderantrag festgelegt.
Weichen die im Förderantrag angegebenen Kosten erheblich von den Angaben im Wettbewerbsbeitrag ab und hätte dies Auswirkungen auf die im Wettbewerbsverfahren ermittelte CO₂-Einsparungsquote oder die Rangfolge, prüft die Bewilligungsbehörde die Auswirkungen auf das Auswahlverfahren. Dies kann insbesondere zu einer Neuberechnung der CO₂-Einsparungsquote, einer Anpassung der Rangfolge oder – sofern die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind – dazu führen, dass eine Förderung nicht bewilligt werden kann.
Ändern sich die Fahrzeugkosten nach der Antragstellung oder nach der Bewilligung, ist die Bewilligungsbehörde unverzüglich zu informieren.
Wichtig:
Steigen die Kosten nach der Bewilligung, erhöht sich die bewilligte Förderung grundsätzlich nicht.
Verringern sich die zuwendungsfähigen Ausgaben, reduziert sich die Förderung entsprechend.
Wesentliche Änderungen am Vorhaben bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Bewilligungsbehörde.
Informieren Sie die Bewilligungsbehörde möglichst frühzeitig.
Im Einzelfall kann geprüft werden, ob Fristen angepasst werden können.
Im Zuwendungsbescheid wird der Vorhabenszeitraum und das Haushaltsjahr, in dem die Mittel eingeplant sind festgesetzt. Wenn absehbar ist, dass das Vorhaben nicht im Vorhabenszeitraum umgesetzt werden kann, dann müssen sie dies der Thüringer Aufbaubank vor Ablauf des Vorhabenszeitraums über das Thüringer Förderportal anzeigen und können eine Verlängerung des Vorhabenszeitraums beantragen. Die Haushaltsmittel sind allerdings zur Auszahlung in dem im Bewilligungsbescheid festgesetzten Jahr vorgesehen. Eine Übertragung kann beantragt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Übertragung in Folgejahre. Die Übertragung ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit.
Nein.
Nach Erlass und Bestandskraft des Zuwendungsbescheids können Fördermittel entsprechend dem tatsächlichen Mittelbedarf im Wege des Mittelabrufs ausgezahlt werden.
Die Mittel dürfen grundsätzlich nur in der Höhe angefordert werden, wie sie innerhalb der nächsten zwei Monate für das Vorhaben benötigt werden. Die Anzahl der Mittelabrufe ist auf einen Mittelabruf pro Kalenderjahr je Vorhaben begrenzt.
Eine vollständige Vorfinanzierung der gesamten Investition ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.
Der Abruf der Zuwendung erfolgt ausschließlich über das Thüringer Förderportal. Bitte starten Sie die Aufgabe „Abruf stellen“ und folgen Sie den Hinweisen im Förderportal. Bitte beachten Sie auch die dort zur Verfügung gestellten Hinweis- und Hilfetexte.
Der Nachweis der Verwendung der Zuwendung (Verwendungsnachweis – VWN) erfolgt ausschließlich über das Thüringer Förderportal. Bitte starten Sie die Aufgabe „Verwendungsnachweis stellen“ und folgen Sie den Hinweisen im Förderportal. Bitte beachten Sie auch die dort zur Verfügung gestellten Hinweis- und Hilfetexte.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Vorhabenszeitraums vorzulegen.
Das Fahrzeug muss für mind. 5 Jahre vom Antragsteller genutzt werden. Während der 5 Jahre darf es keine wesentlichen Änderungen zu den Daten in der Antragsstellung geben (Fahrzeug, Nutzung, Fahrleistung, CO2-Einsparung)
Fragestellungen rund um die Förderrichtlinie „Nachhaltige Mobilität“ und diesen Förderaufruf können an die Thüringer Aufbaubank per E-Mail unter energie-verkehr@aufbaubank.de gerichtet werden. Bei Fragen zu batterieelektrische emissionsfreie Nutz- und Sonderfahrzeuge steht Ihnen die Thüringer Energie- und Greentech Agentur (ThEGA) per E-Mail unter info@mobilitaet.thega.de beratend zur Seite.
Berechnungsbeispiele zur CO₂-Einsparungsquote
Beispiel 1: Erwerb von vier elektrischen N1-Kastenwagen Ausgangslage: Eine Kommune oder z.B. eine gemeinnützige Körperschaft beschafft vier batterieelektrische Kastenwagen für Service- und Versorgungsfahrten.
Position
Annahme
Berechnung
Betrag
Fahrzeuggruppe
N1-Kastenwagen
Anzahl Fahrzeuge
4
Preis emissionsfreie Beschaffung
56.000 Euro je Fahrzeug
4 x 56.000 Euro
224.000 Euro
Preis vergleichbares konventionelles Fahrzeug
42.000 Euro je Fahrzeug
4x 42.000 Euro
168.000 Euro
Investitionsmehrausgaben
224.000 Euro minus 168.000 Euro
56.000 Euro
Förderbetrag bei 50 Prozent
Grundfördersatz
56.000 Euro x 50 Prozent
28.000 Euro
Förderbetrag bei 70 Prozent
mittleres Unternehmen
56.000 Euro x 70 Prozent
39.200 Euro
Förderbetrag bei 80 Prozent
kleines Unternehmen
56.000 Euro x 80 Prozent
44.800 Euro
CO2e-Berechnung
Strommix
Ökostrom, marktbezogen
Jahresfahrleistung
4 x 30.000 km/a = 120.000 km/a
4 x 30.000 km/a = 120.000 km/a
Verbrauch Vergleichsfahrzeug
8,5 l/100 km
8,5 l/100 km
CO₂e Vergleichsfahrzeug
34.680 kg
34.680 kg
Verbrauch batterieelektrisches Fahrzeug
24 kWh/100 km
24 kWh/100 km
CO₂e batterieelektrisches Fahrzeug
9.907 kg
1.152 kg
Jährliche CO₂e-Einsparung
24.773 kg
33.528 kg
CO₂e-Einsparungsquote bei 50 / 70 / 80 Prozent Förderung
0,885 / 0,632 / 0,553
1,197 / 0,855 / 0,748
Beispiel 2: Erwerb eines elektrischen M2-Bürgerbusses oder Sozialtransportfahrzeugs Ausgangslage: Ein gemeinnütziger Träger ersetzt einen Kleinbus mit mehr als acht Sitzplätzen für Sozial-, Behinderten- oder Bürgerbusverkehre durch ein batterieelektrisches Fahrzeug. Der Einsatz erfolgt außerhalb eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im ÖPNV.
Position
Annahme
Berechnung
Betrag
Fahrzeuggruppe
M2-Bus
Anzahl Fahrzeuge
1
Preis emissionsfreie Beschaffung
125.000 Euro
125.000 Euro
Preis vergleichbares konventionelles Fahrzeug
65.000 Euro
65.000 Euro
Investitionsmehrausgaben
125.000 Euro minus 65.000 Euro
60.000 Euro
Förderbetrag bei 50 Prozent
Grundfördersatz
60.000 Euro x 50 Prozent
30.000 Euro
Förderbetrag bei 70 Prozent
mittleres Unternehmen
60.000 Euro x 70 Prozent
42.000 Euro
Förderbetrag bei 80 Prozent
kleines Unternehmen
60.000 Euro x 80 Prozent
48.000 Euro
CO2e-Berechnung
Strommix
Ökostrom, marktbezogen
Jahresfahrleistung
35.000 km/a
35.000 km/a
Verbrauch Vergleichsfahrzeug
14 l/100 km
14 l/100 km
CO₂e Vergleichsfahrzeug
16.660 kg
16.660 kg
Verbrauch batterieelektrisches Fahrzeug
38 kWh/100 km
38 kWh/100 km
CO₂e batterieelektrisches Fahrzeug
4.575 kg
532 kg
Jährliche CO₂e-Einsparung
12.085 kg
16.128 kg
CO₂e-Einsparungsquote bei 50 / 70 / 80 Prozent Förderung
0,403 / 0,288 / 0,252
0,538 / 0,384 / 0,336
Beispiel 3: Erwerb eines elektrischen M3-Busses für Reise- oder Gelegenheitsverkehr Ausgangslage: Ein kommunales Unternehmen oder ein gemeinnütziger Träger beschafft einen batterieelektrischen Bus mit mehr als acht Sitzplätzen für Reise-, Werk-, Shuttle- oder Gelegenheitsverkehr. Das Fahrzeug wird nicht im Rahmen eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im ÖPNV eingesetzt.
Position
Annahme
Berechnung
Betrag
Fahrzeuggruppe
M3-Bus
Anzahl Fahrzeuge
1
Preis emissionsfreie Beschaffung
620.000 Euro
620.000 Euro
Preis vergleichbares konventionelles Fahrzeug
310.000 Euro
310.000 Euro
Investitionsmehrausgaben
620.000 Euro minus 310.000 Euro
310.000 Euro
Förderbetrag bei 50 Prozent
Grundfördersatz
310.000 Euro x 50 Prozent
155.000 Euro
Förderbetrag bei 70 Prozent
mittleres Unternehmen
310.000 Euro x 70 Prozent
217.000 Euro
Förderbetrag bei 80 Prozent
kleines Unternehmen
310.000 Euro x 80 Prozent
248.000 Euro
CO2e-Berechnung
Strommix
Ökostrom, marktbezogen
Jahresfahrleistung
60.000 km/a
60.000 km/a
Verbrauch Vergleichsfahrzeug
34 l/100 km
34 l/100 km
CO₂e Vergleichsfahrzeug
69.360 kg
69.360 kg
Verbrauch batterieelektrisches Fahrzeug
110 kWh/100 km
110 kWh/100 km
CO₂e batterieelektrisches Fahrzeug
22.704 kg
2.640 kg
Jährliche CO₂e-Einsparung
46.656 kg
66.720 kg
CO₂e-Einsparungsquote bei 50 / 70 / 80 Prozent Förderung
0,301 / 0,215 / 0,188
0,430 / 0,307 / 0,269
Busse, die im Rahmen eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im ÖPNV eingesetzt werden, sind nach dem Förderaufruf nicht Gegenstand dieses Förderbeispiels.
Beispiel 4: Erwerb eines elektrischen N3-Müllsammel- oder Kehrfahrzeugs Ausgangslage: Ein Zweckverband oder z.B. kommunales Unternehmen ersetzt ein schweres Dieselfahrzeug für kommunale Entsorgung oder Reinigung durch ein batterieelektrisches Sonderfahrzeug.
Position
Annahme
Berechnung
Betrag
Fahrzeuggruppe
N3-Sonderfahrzeug
Anzahl Fahrzeuge
1
Preis emissionsfreie Beschaffung
540.000 Euro
540.000 Euro
Preis vergleichbares konventionelles Fahrzeug
320.000 Euro
320.000 Euro
Investitionsmehrausgaben
540.000 Euro minus 320.000 Euro
220.000 Euro
Förderbetrag bei 50 Prozent
Grundfördersatz
220.000 Euro x 50 Prozent
110.000 Euro
CO2e-Berechnung
Strommix
Ökostrom, marktbezogen
Jahresfahrleistung
18.000 km/a
18.000 km/a
Verbrauch Vergleichsfahrzeug
65 l/100 km
65 l/100 km
CO₂e Vergleichsfahrzeug
39.780 kg
39.780 kg
Verbrauch batterieelektrisches Fahrzeug
170 kWh/100 km
170 kWh/100 km
CO₂e batterieelektrisches Fahrzeug
10.526 kg
1.224 kg
Jährliche CO₂e-Einsparung
29.254 kg
38.556 kg
CO₂e-Einsparungsquote bei 50 Prozent Förderung
0,266
0,351
Annahmen und Formeln der Beispiele
Parameter
Wert in den Beispielen
Einordnung
Diesel-Emissionsfaktor
3,40 kg CO₂e/l
Aus Berechnungstool, einschließlich Vorkette
Strommix Deutschland 2025
0,344 kg CO₂e/kWh
Aus Berechnungstool, verbrauchsbasiert
Ökostrom, marktbezogen
0,040 kg CO₂e/kWh
Aus Berechnungstool
Grundfördersatz
bis zu 50 Prozent
Vereinfachter Regelfall ohne Erhöhung
Mittlere Unternehmen
bis zu 70 Prozent
Grundfördersatz zuzüglich 20 Prozentpunkte
Kleine Unternehmen
bis zu 80 Prozent
Grundfördersatz zuzüglich 30 Prozentpunkte
Mindestbetrag
mehr als 50.000 Euro
In allen Beispielen bei Gesamtausgaben eingehalten
Rechengröße
Formel
CO₂e Vergleichsfahrzeug
Jahresfahrleistung / 100 x Dieselverbrauch l/100 km x 3,40 kg CO₂e/l
CO₂e batterieelektrisches Fahrzeug bei Strommix
Jahresfahrleistung / 100 x Stromverbrauch kWh/100 km x 0,344 kg CO₂e/kWh
CO₂e batterieelektrisches Fahrzeug bei Ökostrom
Jahresfahrleistung / 100 x Stromverbrauch kWh/100 km x 0,040 kg CO₂e/kWh
jährliche CO₂e-Einsparung
CO₂e Vergleichsfahrzeug minus CO₂e batterieelektrisches Fahrzeug
CO₂e-Einsparungsquote
Jährliche CO₂e-Einsparung kg CO₂e/Jahr / beantragter Förderbetrag Euro
Wettbewerbsaufruf Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) für das Förderjahr 2027
Wettbewerbsbeiträge für Vorhaben mit geplantem Vorhabensbeginn im Jahr 2027 können bis spätestens 1. September 2026 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) als Bewilligungsstelle eingereicht werden. Das TAB-Portal ist hierfür ab dem 1. August 2026 geöffnet.
Für Vorhaben der Fördergegenstände 2.1 bis 2.4 erfolgt die Einreichung über das ELER-Portal unter https://eler.aufbaubank.de/. Für Vorhaben der Fördergegenstände 2.5 und 2.6 ist das Thüringer Förderportal unter https://thueringer-foerderportal.eu/ zu nutzen.
Eine Übersicht über die für das Auswahlverfahren 2027 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird in Kürze im Downloadbereich veröffentlicht.
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Aufruf zur Förderung batterieelektrischer emissionsfreier Nutz- und Sonderfahrzeuge
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