Mit der Förderung von Mietwohnungsbau durch den Freistaat sollen Anreize geschaffen werden, Thüringens Innenstädte als Wohnstandorte weiter zu beleben und mehr erschwinglichen Mietwohnraum zu schaffen. Momentan steht zur Förderung von Mietwohnungen auf Landeseben die Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen zur Verfügung. Darüber hinaus wird vom Bund der Bau von effizienten Gebäuden gefördert. Wir fassen das Wichtigste für Sie zusammen.
Mietwohnungsbau
Förderung für Mietwohnungen in Thüringen
Fördermöglichkeiten im Überblick

Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen
Ob Neubau oder Sanierung - die Wohnungsbauförderrichtlinie hilft dabei - trotz der aktuellen Herausforderungen in der Baubranche - bezahlbaren Wohnraum im Freistaat zu schaffen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.
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