Bis 2027 rund 18 Millionen Euro zur Unterstützung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Das Wirtschaftsministerium weitet die Förderung von Existenzgründungen aus: Ab sofort sind auch Gründungen förderfähig, die aus dem bisherigen Nebenerwerb in eine hauptberufliche Selbständigkeit überführt werden sollen. „In Zukunft wollen wir auch diejenigen unterstützen, die sich neben ihrem Angestelltendasein bereits ein zusätzliches Geschäftsfeld erschlossen haben und das jetzt zu ihrem Haupterwerb ausbauen wollen“, sagte Wirtschaftsministerin Colette Boos-John. „Damit schließen wir eine Lücke in der bestehenden Gründungsförderung.“ Die neue Gründungsrichtlinie ist am 2. Januar 2026 in Kraft getreten.
Für die langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandorts Thüringen seien erfolgreiche Gründungen und Unternehmensnachfolgen unverzichtbar, so die Ministerin. Daher stellt das Wirtschaftsministerium in der laufenden EU-Förderperiode (2021-2027) allein 41 Millionen Euro aus ESF- und Landesmitteln für die Unterstützung von Existenzgründungen und die Übernahme von etablierten Betrieben bereit. Zur Halbzeit des Förderzeitraums konnten bereits über 1.800 Gründungs- und Nachfolgevorhaben unterstützt werden. Damit stehen bis zum Ende der Förderperiode jetzt noch knapp 18 Millionen Euro in diesem Programm zur Verfügung.
Dabei sei wichtig: „Das Gründungsgeschehen hat sich verändert. Seit Jahren beobachten wir, wie der Anteil der Nebenerwerbsgründungen in Thüringen und Deutschland stetig zunimmt. Dieser Dynamik wollen wir mit unseren Anpassungen bei der Gründungsförderung Rechnung tragen“, sagte Boos-John. Aktuell ist bundesweit mehr als jede zweite Neugründung eine Nebenerwerbsgründung. Nebenerwerbsgründungen bieten den Vorteil, ein Geschäftsmodell zunächst austesten zu können, ohne dafür die Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Hauptbeschäftigung komplett aufzugeben. Nach Auswertungen der KfW ist durchschnittlich bei jeder vierten Nebenerwerbsgründung die spätere Überführung in den Haupterwerb vorgesehen.
„Mit unserer neuen Gründungsförderung wollen wir dafür sorgen, dass auch dieser Schritt zu einem Erfolg wird“, so die Ministerin. Dafür können ab sofort Förderinstrumente wie Existenzgründungspass (bspw. für juristische oder notarielle Angelegenheiten), Gründungsprämien und Intensivberatungen genutzt werden.