Gründungsrichtlinie

Hinweis

Die Antragstellung für die Förderung von Intensivberatungen im Rahmen der Gründungsrichtlinie ist über das Online-Portal der TAB möglich. Bitte treten Sie vorab mit einem Qualitätssicherer (Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH oder der RKW Thüringen GmbH) in Verbindung!

Die Antragstellung für die Förderung von Existenzgründungspässen im Rahmen der Gründungsrichtlinie ist über das Online-Portal der TAB möglich. Bitte treten Sie vorab mit einer fachkundigen Stelle (Thüringer Kammern) in Verbindung!

Für die Antragstellung der Gründungsprämie gibt es feste Stichtage pro Jahr. Vor dem eigentlichen Antrag ist außerdem ein Exposé einzureichen, das spätestens einen Monat vor Antragsstichtag vorliegen muss.

Ab dem 01.06.2023 muss mit dem Antrag keine Bescheinigung in Steuersachen mehr eingereicht werden.

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie zum Beispiel Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.

Förderprogrammdetails

Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.

Gefördert werden:

  • das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben
  • die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU
  • Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben

Diese Unterstützung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden, zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.

Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:

  1. Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater
  2. Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen
  3. Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer
  4. Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase

Für den Fördergegenstand Intensivberatungen können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.

Für den Fördergegenstand Existenzgründungspässe können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.

Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.

Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt ist.

Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Grundlage der Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865,00 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung bemessen. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.

Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen auf einen Betrag von 1.580,00 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210,00 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen zu wählen bzw. diese zu kombinieren.

Die Zuwendung für Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.

Zuwendungsfähig ist das rentenversicherungspflichtige Bruttogehalt zzgl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Pauschalsatz in Höhe von 19,975 Prozent. Nicht förderfähig sind die Umlagen U1, U2 und U3. Alle übrigen zur Projektdurchführung notwendigen Ausgaben (Restkosten) z. B. für Fremd- bzw. Dienstleistungen, Fahrt- und Verwaltungsausgaben werden als Pauschalsatz in Höhe von 51 Prozent der direkten zuwendungsfähigen Personalausgaben gefördert.

Abweichend vom vorstehenden Verfahren der Restkostenpauschale können im begründeten Einzelfall und bei hohem landespolitischen Interesse unter Zustimmung des für die Förderung zuständigen Ministeriums die Restkosten mittels Ist-Ausgabenabrechnung gefördert werden. Förderfähig sind hierbei die notwendigen Sachausgaben einschließlich Absetzung für Abnutzung, Verwaltungsausgaben und Ausgaben für externe Leistungen.

Modellprojekte i. S. v. Ziffer 2.3.2 können abweichend von dem beschriebenen Verfahren der Förderung der Personalausgaben zzgl. Restkostenpauschale im Wege eines Pauschalbetrages in Höhe von bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Aufstellung eines Haushaltsplanentwurfs, der im Rahmen der Antragstellung gemäß Ziffer 7.1.3 vorgelegt sowie durch die Bewilligungsbehörde genehmigt werden muss.

Sofern andere öffentliche Fördermittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zur Verfügung stehen, sind diese im Finanzierungsplan aufzuführen.

Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500,00 Euro.

Überblick über die Fördergegenstände nach Unternehmensphase

Gründungsrichtlinie: Fördergegenstände nach Unternehmensphase


Weiterführende Informationen:

Gründungsrichtlinie (im Bild: ein Gründungsteam schaut gemeinsam auf einen Laptop)


Gründungsprämie

Förderung für die Unternehmensgründung im Freistaat (im Bild: ein Gründungsteam, das an einem Schreibtisch arbeitet)


Existenzgründungspass

Hinweis zu den Downloads

Um eine korrekte Funktionsweise beim Öffnen und im Druck der PDF-Dokumente zu gewährleisten, speichern Sie bitte die hier bereitgestellten PDF-Dokumente auf Ihrem Computer ab und ergänzen Sie im gespeicherten Dokument die erforderlichen Daten. Dafür empfehlen wir die Nutzung des Adobe Reader oder eine andere nicht in den Browser integrierte PDF-Software. Barrieren beim Aufruf der Dokumente können Sie uns über das Feedbackformular zur Verbesserung der Barrierefreiheit mitteilen.

Downloads

Richtlinie

Gründungsrichtlinie: Richtlinie pdf 258.7 KB

Anlage zum Antrag für Beratungs- und Vernetzungsprojekte der Gründungsrichtlinie

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
Kontakt