Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.
Gefördert werden:
- das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben
- die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU
- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben
Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:
- Intensivberatungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch selbständige Unternehmensberatende
- Existenzgründungspässe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Existenzgründende
- Gründungsprämien zur Existenzsicherung bei innovativen Gründungsvorhaben
Intensivberatungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch selbständige Unternehmensberatende
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine neue Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen lediglich im Nebenerwerb selbständig tätig sind. Weiterhin antragsberechtigt sind bisher bereits im Nebenerwerb selbständige Personen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt und die den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb anstreben.
Existenzgründungspässe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine neue Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen lediglich im Nebenerwerb selbständig tätig sind. Weiterhin antragsberechtigt sind bisher bereits im Nebenerwerb selbständige Personen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt und die den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb anstreben.
Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Gründungsprämien zur Existenzsicherung bei innovativen Gründungsvorhaben
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit einem konkreten, innovationsbasierten neuen Gründungsvorhaben die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen selbständig tätig sind. Die Gründung muss in Thüringen beabsichtigt sein.
Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf Grundlage von Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865,00 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) für die Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.
Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen sowie einem Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb auf einen Betrag von 1.580,00 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210,00 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs-, Weiterbildungs- bzw. Vernetzungsbereiche zu wählen bzw. diese zu kombinieren.
Die Zuwendung für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Existenzgründende wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Zuwendungsfähig ist das rentenversicherungspflichtige Bruttogehalt zzgl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Pauschalsatz in Höhe von 19,975 Prozent. Nicht förderfähig sind die Umlagen U1, U2 und U3. Alle übrigen zur Projektdurchführung notwendigen Ausgaben (Restkosten) z. B. für Fremd- bzw. Dienstleistungen, Fahrt- und Verwaltungsausgaben werden als Pauschalsatz in Höhe von 51 Prozent der direkten zuwendungsfähigen Personalausgaben inkl. Arbeitgeberanteile gefördert.
Modellprojekte i. S. v. Ziffer 2.3.2 können abweichend von dem beschriebenen Verfahren der Förderung der Personalausgaben zzgl. Restkostenpauschale im Wege eines Pauschalbetrages in Höhe von bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Aufstellung eines Haushaltsplanentwurfs, der im Rahmen der Antragstellung gemäß Ziffer 7.1.3 vorgelegt sowie durch die Bewilligungsbehörde genehmigt werden muss.
Sofern andere öffentliche Fördermittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zur Verfügung stehen, sind diese im Finanzierungsplan aufzuführen.
Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500,00 Euro. Die Zuwendung wird als Festbetrag in Höhe der Standardeinheitskosten gewährt.