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zuletzt aktualisiert am 31.08.2026

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Seit dem 01.08.2026 gilt eine neue Thüringer GRW-Richtlinie, welche an die Neufassung des bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angepasst wurde.

Ihren GRW-Antrag stellen Sie bitte über das Thüringer Förderportal. Ab dem Folgetag nach Absenden des Onlineantrages können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen. Vor Bewilligung darf das Vorhaben jedoch nicht abgeschlossen sein. Die Registrierung im Portal nehmen Sie vorzugsweise über Ihr Unternehmenskonto mit Elsterzertifikat vor. Das Antragsverfahren kann so umfassend digital abgebildet werden. Anderenfalls müssen Sie den online gestellten Antrag unterschrieben als Original bei uns einreichen.

 

 

Hinweis: Abrufe und Verwendungsnachweise für Bewilligungen aus den Jahren vor 2026 können Sie hier einreichen: https://portal.aufbaubank.de/.

Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister*innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.

 

Programmdetails

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Finanziert durch

Logo Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum rgb mitte

Fördergebiete ab 2024

GRW Fördergebiet Thüringen
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