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zuletzt aktualisiert am 20.06.2025

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Ihren GRW-Antrag stellen Sie bitte über das TAB-Portal. Ab dem Folgetag nach Absenden des Onlineantrages können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen. Vor Bewilligung darf das Vorhaben jedoch nicht abgeschlossen sein. Den online gestellten Antrag müssen Sie unterschrieben als Original bei uns einreichen.

Abweichend vom bisherigen Verfahren können Sie den Antrag zunächst auch ohne Durchfinanzierungsbestätigung an uns senden. Zur abschließenden Bewertung des Förderantrages ist diese jedoch spätestens vor Bewilligung erforderlich. Hierbei erkennen wir digital übermittelte Unterlagen an. Dies gilt zukünftig auch für Abrufanträge und Verwendungsnachweise.

Außerdem versuchen wir zusammen mit dem Thüringer Wirtschaftsministerium, weitere bürokratische Hürden abzubauen. So entfällt zukünftig die Verpflichtung, Originalbelege vorzuhalten und aufzubewahren. Auch müssen keine Zahlbelege mit den Abrufanträgen mehr vorgelegt werden. Eine Prüfung erfolgt hier nur noch stichprobenhaft auf Anforderung. Zudem sind im GRW-Antrag keine Angaben zu den Geschäftsführern mehr zwingend erforderlich.

 

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“

Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister*innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.

 

Förderprogrammdetails

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Finanziert durch

Logo Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum rgb mitte
kofinanziert von der Europäischen Union

Fördergebiete ab 2024

GRW Fördergebiet Thüringen
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