FTI-Thüringen PERSONEN

Hinweis

Die Antragstellung für den Fördergegenstand der Forschungsgruppen ist nur im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens möglich. 

Der Aufruf für die Forschungsgruppen ist am 04.01.2024 gestartet. Die Unterlagen dafür finden Sie im Download.

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“

Im Rahmen der Richtlinie werden kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Gewinnung bzw. Besetzung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen unterstützt.

Förderprogrammdetails

3. Aufruf
themenoffen
4. Aufruf
vorausichtlich themenoffen
Veröffentlichung Aufruf04.01.2024
Anfang Januar 2025
Stichtag Antragseinreichung29.02.2024Ende Februar 2025

Gefördert werden:

  1. die Gewinnung von neuem Personal, vor allem für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI);
  2. KMU bei der Vergabe von Stipendien an Studierende und Promovierende;
  3. die Weiterbildung von Personal für die Bereiche Forschung, Entwicklung sowie der Wissens- und Technologietransfer im Rahmen der Arbeit von Forschungsgruppen.


Fördergegenstände dieser Richtlinie sind

  1. Einstellung von innovativem Personal (INP)
  2. Vergabe von Thüringen-Stipendium an Studierende (SU) und an Promovierende (SD)
  3. Forschungsgruppen (FGR)

  1. Für die Einstellung von innovativem Personal und die Vergabe von Thüringen Stipendien sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Thüringen sowie Forschungseinrichtungen mit einem Sitz in Thüringen bzw. Thüringer Institute von Forschungseinrichtungen (Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich) antragsberechtigt.
            
  2. Für die Forschungsgruppen sind Forschungseinrichtungen mit einem Sitz in Thüringen bzw. Thüringer Institute von Forschungseinrichtungen (Tätigkeit im nichtwirtschaftlichen Bereich) antragsberechtigt.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis im Rahmen der Anwendung vereinfachter Kostenoptionen als Projektförderung gewährt.

1. Innovatives Personal
Die Zuwendung für Innovatives Personal wird als monatlicher Festbetrag in Höhe von EUR 2.000 gewährt.
Die Dauer der Förderung beträgt maximal 24 Monate.

2. Thüringen-Stipendium
Es wird ein monatlicher Festbetrag in Höhe von EUR 600 für Studierende und EUR 1.200 für Promovierende gewährt.
Die Dauer der Förderung für Studierende beträgt maximal 24 Monate, für Promovierende maximal 36 Monate.

3. Forschungsgruppen
Die Höhe der Zuwendung beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung gewährt. Die Personalausgaben der Mitarbeitenden der Forschungsgruppe werden als „Kosten je Einheit“ gemäß Art. 53 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (AllgVO) aufgeteilt nach Personalkategorien mit festen Stundensätzen (aktuelle Stundensätze) gefördert. Alle übrigen im Rahmen der Tätigkeit der Forschungsgruppe förderfähigen Restkosten werden gemäß Art. 56 Absatz 1 der AllgVO als Pauschalsatz in Höhe von 15 % der direkten förderfähigen Personalausgaben gefördert.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.

Neueinstellung von qualifiziertem Personal: So funktioniert die Förderung

Sie sind auf der Suche nach qualifiziertem Personal für Ihr Unternehmen? Mit der FTI Thüringen PERSONEN-Richtlinie unterstützt das Thüringer Wirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen bei der Gewinnung, Sicherung und Entwicklung von hochqualifizierten Mitarbeitenden – insbesondere im MINT-Bereich. Im Video erklären wir Ihnen, wie Sie von der Förderung profitieren.

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Hilfestellungen zu Fördergegenständen

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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