KLUG - Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Zum 01. Mai 2025 ist der Erlass zur Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) in Kraft getreten. Für Direktaufträge gilt nunmehr die Wertgrenze bis 30.000,- Euro (netto). Diese ersetzt die bisherige Wertgrenze bis 7.000,- Euro (netto). Bei der Antragstellung ist zur Kostenplausibilisierung nun die Vorlage eines Angebotes bei Aufträgen bis 30.000 EUR auskömmlich.
Die Förderanträge können laufend über das TAB-Förderportal gestellt werden.
Alle benötigten Dokumente / Formulare stehen Ihnen vorab im Downloadbereich und im Portal zur Verfügung.
Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen (ausgenommen sind landwirtschaftliche Unternehmen). Ziel ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert.