KLUG - Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Achtung! Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung, dass für das Haushaltsjahr 2026 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Förderanträge können weiterhin über das TAB-Förderportal gestellt werden. Eine Bewilligung kann jedoch lediglich mit Haushaltsmitteln für die Jahre 2027 und 2028 erfolgen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Vorhabensplanung eine ggfs. erforderliche Anpassung des Vorhabenszeitraums (betrifft insbesondere das Vorhabensende), da Auszahlungen frühestens in 2027 erfolgen können.
Für bereits bewilligte Vorhaben ergeben sich keine Änderungen. Der letztmögliche Abruftermin für das Haushaltsjahr 2026 ist der 31. Oktober 2026.
Der KLUG-Leitfaden wurde aktualisiert (Version 2026.01). Dieser steht Ihnen gemeinsam mit der aktuell gültigen Förderrichtlinie ILE/REVIT im Downloadbereich zur Verfügung. Sie finden die Maßnahme KLUG in der Richtlinie unter B5.
Alle benötigten Dokumente / Formulare für die Antragstellung sowie die Hinweise zur Abrufbearbeitung stehen Ihnen vorab im Downloadbereich und im Portal zur Verfügung.
Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen (ausgenommen sind landwirtschaftliche Unternehmen). Ziel ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert.