Meisterbonus für Industrie- und Handelsberufe
Die Beantragung der Zuwendungen erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern zu den Stichtagen 31.05. und 31.10. eines Jahres.
Ab dem 01.10.2025 ist ausschließlich eine digitale Antragstellung über das Thüringer Förderportal möglich.
Der „Meisterbonus“ wird für erfolgreiche Fortbildungsabschlüsse der Industrie- und Handelskammern gewährt. Zuwendungsempfängerinnen sind die Industrie- und Handelskammern in Thüringen, die den „Meisterbonus“ zur Prämierung an die erfolgreichen Meisterabsolvent*innen weiterleiten.