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zuletzt aktualisiert am 26.06.2025

Meisterbonus/ Meisterprämie im Handwerk

Die Beantragung der Zuwendungen für den Meisterbonus erfolgt durch die Handwerkskammern zu den Stichtagen 31.05. und 31.10. eines Jahres.

Die Beantragung der Zuwendungen für die Meisterprämie erfolgt durch die Handwerkskammern zum Stichtagen 31.05. des Folgejahres.

Der „Meisterbonus“ wird für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen im Handwerk gewährt. Darüber hinaus werden besondere Leistungen der jahrgangsbesten Meisterabsolventinnen und -absolventen im Handwerk mit der „Meisterprämie“ ausgezeichnet. Zuwendungsempfängerinnen sind die Handwerkskammern in Thüringen, die den „Meisterbonus“ sowie die „Meisterprämie“ zur Prämierung an die erfolgreichen Meisterabsolventinnen sowie -absolventen weiterleiten.

Förderprogrammdetails

Friseur stylt seine Kundin

Finanziert durch

Logo Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum rgb mitte
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