LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL) in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft

Hinweis

Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen von Innovationsprojekten (Durchführungsprojekte) bei der Thüringer Aufbaubank ist der 31.01.2025.

Haben Sie eine innovative Idee aber noch keine Kooperationspartner? Dann planen Sie doch zunächst ein Vorprojekt zur Vorbereitung eines zukünftigen Innovationsprojektes. Der Förderantrag dafür ist bis zum 31.03.2025 ebenfalls bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen.

Bei Fragen zur Innovationsförderung wenden Sie sich bitte an die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Frau Scholle, Tel.: +49 361 574041-221, E-Mail: innovation@tlllr.thueringen.de.

Für die Förderanträge (Durchführungsprojekte) in den Richtlinien IFL (Innovationsförderung) und ZFL (Zusammenarbeitsförderung) ist die Frist zur Einreichung der 30.06.2025.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie alle notwendigen Antragsformulare sowie weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Merkblatt zum Antrag.

IFL - Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Innovationsförderung Landwirtschaft unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.

ZFL - Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Zusammenarbeitsförderung der Landwirtschaft unterstützt eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Umwelt- und Tierwohlprojekten sowie die soziale und solidarische Landwirtschaft. Eine Absatzförderung soll die Vermarktung der Produkte erleichtern.

Förderprogrammdetails

Einen Überblick über erfolgreich abgeschlossene Projekte in der Förderperiode 2014 – 2020 finden Sie unter LFE 2014 - Projekte.

Eine Zusammenfassung von Projekten der Förderperiode 2023 – 2027 finden Sie zukünftig hier.
Bei Fragen zu bereits geförderten Projekten sowie Anfragen zu Projektideen schreiben Sie uns gern an unter agrar@aufbaubank.de. Bei Fragen zu Projekten der Innovationsförderung steht Ihnen die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Jena ebenfalls gern unter innovation@tlllr.thueringen.de zur Verfügung.

IFL: Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.

ZFL: Gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Absatzförderung, Umwelt- und Tierwohlprojekte, soziale und solidarische Landwirtschaft und vieles mehr.

Details entnehmen Sie bitte den unter den Downloads verfügbaren Förderrichtlinien.

Vorhabensauswahl:

Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der von der Verwaltungsbehörde festgelegten Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht.
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt unter Berücksichtigung der Zielstellungen des EPLR.
Bei der Vorhabensauswahl können nur vollständige und bewilligungsreife Anträge berücksichtigt werden.

Bewilligungsstelle:
Die Einreichung der Anträge erfolgt über das TAB-Förderportal.
Die Formulare können dort runter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.
Aktuell ist der Antrag bitte auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden:

Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung
Gorkistr. 9
99084 Erfurt

Rechtsgrundlagen
Im GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden ab 2023 erstmals die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP in einem gemeinsamen Planungsdokument programmiert und darüber umgesetzt. Ebenfalls neu ist, dass das Planungsdokument nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erstellt wird, sondern ein gemeinsames Dokument von Bund und Ländern ist.
Der GAP-Strategieplan wurde am 21. November 2022 durch die Europäische Kommission genehmigt: EU-Förderung GAP 2023–2027 | TMIL (thueringen.de).

Die Richtlinien des TMIL zur Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft (IFL) sowie der  Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft (ZFL). 

Es können nur Projekte gefördert werden, welche in Thüringen durchgeführt werden.

IFL:
• Kooperationen zur Vorbereitung von Innovationsprojekten und Einrichtung von OG´s
• Operationelle Gruppen (OG´s) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft an der Landwirte oder Waldbesitzer aktiv beteiligt sind.
Die Operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ sind verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Kooperation über das EIP-Netzwerk zu veröffentlichen.

ZFL: Kooperationen, an der Landwirte oder Waldbesitzer aktiv beteiligt sind.
Das geförderte Projekt muss der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und den in der Förderrichtlinie unter Zuwendungsvoraussetzungen genannten Zielen/Zwecken entsprechen.

Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner*innen ist in beiden Fällen durch eine Kooperationsvertrag geregelt.

IFL: bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, max. EUR 500.000.

IFL Vorprojekte: 90 % der anfallenden Personalkosten nach StEK inkl. Gemeinkostenpauschale, max. EUR 30.000

ZFL: 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. EUR 500.000.

Hinweis zu den Downloads

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Downloads

Richtlinie

IFL Richtlinie pdf 271.3 KB
ZFL Richtlinie pdf 259 KB
IFL Zuordnung Technologiereifegrad pdf 128.9 KB
IFL/ZFL Auswahlkriterien pdf 246.3 KB

Finanziert durch

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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