Finanziert werden ausschließlich Vorhaben in Thüringen.
Mitfinanziert werden, u. a.:
Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter
Innovationen und Markteinführungen
Kauf von Unternehmensanteilen (Share Deals) und Asset Deals
laufende Betriebsausgaben
Nicht finanziert werden:
Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben,
Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, für die eine EEG-Förderung in Anspruch genommen wird.
Gefördert werden kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz und/oder Betriebstätte in Thüringen sowie natürliche Personen für den Anteilserwerb an solchen Unternehmen im Rahmen einer tätigen Beteiligung.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Randziffer 24 i.V.m. Randziffer 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. gemäß Art. 2 Nr. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO),
- Unternehmen/Freie Berufe des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens, Apotheken sowie der Wohnungswirtschaft,
- Unternehmen, die keine Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gemäß Artikel 1 Abs. 2-5 bzw. keine De-minimis-Beihilfen gemäß Artikel 1 Abs. 1 Allgemeine De-minimis-Verordnung erhalten können (dazu zählen u. a. die landwirtschaftliche Primärproduktion, Primärproduktion von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur)
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
Finanzierungsbetrag: mind. 5.000,00 Euro, max. 5 Mio. Euro
bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben
Laufzeiten:
Für die Finanzierung von Investitionen:
5 Jahre, davon bis 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit,
10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit,
20 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des aktuellen Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.
Für die Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben:
2 Jahre, endfällig, Festzins für die gesamte Laufzeit
5 Jahre, davon bis zu 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
Konditionen:
Die Tilgungsdarlehen werden mit einem individuellen Zinssatz im Rahmen des am Tage der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse gemäß dem risikogerechten Zinssystem (Stand 01.08.2014) zugesagt. Die Preisklasse - und damit der risikogerechte Zinssatz - wird unter Berücksichtigung der Bonität der antragstellenden Person und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten bei Antragstellung von der Hausbank festgelegt. Die aktuellen Konditionen finden Sie in den Download-Dateien.
Die Darlehen werden als Beihilfen nach der AGVO oder der Allgemeine De-minimis-Verordnung vergeben und lassen sich auch mit anderen Förderprogrammen unter Einhaltung beihilferechtlicher Höchstgrenzen kombinieren.
Auszahlung: 100 %
Festzins für max. 10 Jahre
Einzug der Zinsen monatlich nachträglich
Einzug der Tilgungsraten monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, Die 2-jährige Darlehensvariante ist zum Laufzeitende in einer Summe zurückzuzahlen.
Abruffrist 1 Jahr
Bereitstellungsprovision 0,10 % p. M. (ab Zusage + 1 Monat + 2 Bankarbeitstage)
Sondertilgungen sind während der Zinsbindungsfrist bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Sicherheiten:
Die Besicherung der Darlehen ist individuell mit der Hausbank zu vereinbaren.
Können Sie der Hausbank keine ausreichenden Sicherheiten stellen, kann eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Thüringen, der Thüringer Aufbaubank oder der PWC beantragt werden.
Antragsverfahren:
Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank.
Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.
Grundsätzlich ist die Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich. Als Vorhabensbeginn gilt die Auslösung von verbindlichen Lieferungs- und Leistungsverträgen/Bestellungen.
Für eine fristgerechte Antragstellung sind nach der AGVO bzw. der Allgemeine De-minimis-Verordnung unterschiedliche beihilferechtliche Vorgaben einzuhalten.
Die förderfähigen Verwendungszwecke nach der AGVO sind eingeschränkt (siehe Richtlinie). Die maximalen Beihilfegrenzen der AGVO sind zu berücksichtigen, diese belasten jedoch nicht die o. g. Beihilfegrenzen nach der De-minimis-Verordnung. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik Darlehen auf der Grundlage der AGVO kann erst nach der schriftlichen Einreichung des Thüringen-Dynamik-Antrages bei der Hausbank mit dem Vorhaben begonnen werden. Alternativ ist es zur Wahrung der Antragsfrist möglich, schriftlich zunächst einen separaten Beihilfeantrag bei der Hausbank vorzulegen. Der Beihilfeantrag steht als ausfüllbares Dokument unter Downloads bereit.
Auf Basis der Allgemeine De-minimis-Verordnung können alle im Thüringen-Dynamik förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür ist die nach der De-minimis-Verordnung maximale Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik-Darlehen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gilt das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch mit der Hausbank als fristgerechte Antragstellung.