Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - ThüBaFF 2024-2025
Die Antragstellung für die bisherige Richtlinie zum Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm, Programmjahre 2024-2025, ist nicht mehr möglich.
Alle Informationen zur Antragstellung für die Programmjahre 2026-2030 finden Sie hier.
Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden/Kommunen und öffentlichen Einrichtungen können einen Zuschuss zur Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten. Für die zum 31.12.2025 außer Kraft getretene Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm ThüBaFF, Programmjahre 2024-2025) können keine Anträge mehr gestellt werden.
Auf dieser Seite finden Zuwendungsempfänger aber weiterhin alle benötigten Dokumente, die zum Abruf bereits bewilligter Mittel und der Führung des Verwendungsnachweises notwendig sind.