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zuletzt aktualisiert am 07.07.2025

Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025

Diese Richtlinie läuft zum 31.12.2025 aus. An einer Verlängerung wird gearbeitet. Sobald diesbezügliche Informationen vorliegen, finden Sie diese hier auf dieser Seite.

Die Frist zur Anmeldung für das Programmjahr 2025 ist am 30.11.2024 abgelaufen. Weitere Programmanmeldungen sind daher über diese Richtlinie nicht mehr möglich. 

Kundinnen und Kunden, die sich im laufenden Antragsverfahren aus den Programmanmeldejahren 2023, 2024 und 2025 befinden, werden gebeten, sich bezüglich benötigter Dokumente/Formulare direkt an die Fachabteilung Wohnungswirtschaft der Thüringer Aufbaubank unter der E-Mail-Anschrift wohnen@aufbaubank.de oder unter der Telefonnummer 0800 / 273 2006 zu wenden.

Für Informationen zur Wohnungsbauförderung allgemein gelten die vorstehende E-Mail-Anschrift / Telefonnummer ebenfalls.

Das für Wohnungsbau zuständige Ministerium ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).

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zwei mehrstöckige Wohnhäuser

Häufig gestellte Fragen & Antworten

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Beratung zum Mietwohnungsbau
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