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zuletzt aktualisiert am 14.07.2025

LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL) in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft

Das Antragsverfahren 2025 für IFL- und ZFL-Projekte ist beendet. Wir werden Sie rechtzeitig über den nächsten Antragsstichtag informieren.

Zum 01. Mai 2025 ist der Erlass zur Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) in Kraft getreten. Für Direktaufträge gilt nunmehr die Wertgrenze bis 30.000,- Euro (netto) für Liefer- und Dienstleistungen. Diese ersetzt die bisherige Wertgrenze bis 7.000,- Euro (netto). Bei der Antragstellung ist zur Kostenplausibilisierung nun die Vorlage eines Angebotes bei Aufträgen bis 30.000 EUR auskömmlich.

IFL - Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Innovationsförderung Landwirtschaft unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.

ZFL - Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Zusammenarbeitsförderung der Landwirtschaft unterstützt eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Umwelt- und Tierwohlprojekten sowie die soziale und solidarische Landwirtschaft. Eine Absatzförderung soll die Vermarktung der Produkte erleichtern.

Förderprogrammdetails

Zwei Bauern arbeiten mit landwirtschaftlichen Maschinen auf dem Feld.

Finanziert durch

kofinanziert von der Europäischen Union
Logo Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum rgb mitte
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