LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL) in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Achtung! Änderung der Einreichungsfristen und Stichtage im Rahmen der Richtlinien IFL (Innovationsförderung) sowie ZFL (Zusammenarbeitsförderung) für das Antragsjahr 2027
ZFL: Der Antragsstichtag für ZFL-Kooperationsprojekte wird abweichend zur Regelung in der ZFL-Richtlinie (Pkt. 7.3.1 Abs. 1) vom 30.06.2027 auf den 31.03.2027 vorgezogen.
Falls Sie ein ZFL-Projekt zum Förderschwerpunkt „Etablierung, Ausbau oder Betrieb von regionalen Wertschöpfungsketten“ planen, reichen Sie Ihre detaillierte Projektskizze bitte spätestens bis zum 31.01.2027 per E-Mail beim Netzwerk „Agentur Thüringer Produkte“ ein (info@agentur-thueringer-produkte.de).
IFL: Der Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen zur Bewertung des Innovationspotentials und des Technologiereifegrades wird abweichend zur Regelung in der IFL-Richtlinie (Pkt. 7.2.2 Abs. 1) vom 31.01.2027 auf den 31.10.2026 vorgezogen. Die Projektskizzen sind rechtzeitig per E-Mail an die Innovationsdienstleisterin Tina Roselt im TLLLR (innovation@tlllr.thueringen.de) zu senden.
Der Antragsstichtag für IFL-Durchführungsprojekte (DIP) wird abweichend zur Regelung in der IFL-Richtlinie (Pkt. 7.3.1 Abs. 2) vom 30.06.2027 auf den 31.03.2027 vorgezogen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Innovationsförderung an die Innovationsdienstleisterin Tina Roselt im TLLLR (Tel. 0361 574 041 495, innovation@tlllr.thueringen.de) und bei Fragen zum Förderverfahren an die Agrarabteilung der Thüringer Aufbaubank agrar@aufbaubank.de.
Die oben genannten Einreichungs- und Antragsfristen wurden auf Grundlage von Erlassen geändert. Die relevanten Richtlinien finden Sie im Downloadbereich.
Bitte nutzen Sie immer die aktuellen Formulare, die Ihnen im Downloadbereich sowie im Förderportal zur Verfügung stehen.
IFL - Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Innovationsförderung Landwirtschaft unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.
ZFL - Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Zusammenarbeitsförderung der Landwirtschaft unterstützt eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Umwelt- und Tierwohlprojekten sowie die soziale und solidarische Landwirtschaft. Eine Absatzförderung soll die Vermarktung der Produkte erleichtern.