Der Kreditvertrag wird mit der TAB geschlossen.
Anträge auf Abschluss eines solchen können in Zusammenhang mit dem (ersten) Abruf gestellt werden. Wir empfehlen, den Antrag drei Monate vor geplanter Auszahlung zu stellen. Das Antragsformular finden
Sie auf dieser Seite unter Downloads/ Antragstellung. Der Antrag kann bis einschließlich 15. November 2029 gestellt werden.
Nach Eingang des Antrags erstellt die TAB einen Rahmendarlehensvertrag über das Kreditkontingent und sendet ihn an die Kommune. Diese schickt den Antrag mit Anlagen unterschrieben an die Thüringer Aufbaubank zurück. Der Rahmendarlehensvertrag muss spätestens bis zum 1. Dezember 2029 geschlossen werden.
Nach Abschluss des Rahmendarlehensvertrages stehen die Kreditkontingente zur Verfügung und den Kommunen werden die genauen Konditionen des ersten Abrufs als Angebot per E-Mail übermittelt.
Dieses Angebot wird von der Kommune bestätigt und die Thüringer Aufbaubank überweist zum vereinbarten Termin die Darlehenssumme.
Die Mittel sind innerhalb von 36 Monaten nach der jeweiligen Auszahlung zu verwenden.
Die Verwendung der Mittel ist im Rahmen einer Eigenerklärung nachzuweisen. Die Eigenerklärung hat für jeden Abruf getrennt zu erfolgen. Darin sind für jede finanzierte Investition eine Kurzbeschreibung der Investitionsmaßnahme, die jeweilige Investitionssumme sowie das Datum der vollständigen Mittelausgabe aus dem jeweiligen Abruf anzugeben.
Der Rahmendarlehensvertrag wird zwischen TAB und der Kommune geschlossen. Zur Entlastung von Kommune und Freistaat wird die TAB die Schuldendiensthilfe mit dem Freistaat abwickeln, sodass keine Zahlungsvorgänge durch die Kommune zu leisten sind.
Sollte jedoch der Freistaat die Zahlung für die Kommune an die TAB aufgrund der im Gesetz angegebenen Gründe - Kreditkontingente nicht für Investitionen verwendet; keine Bestätigung der Verwendung des abgerufenen Kreditkontingents 36 Monate nach Auszahlung bei der TAB vorgelegt; Veräußerung des Investitionsgegenstandes ohne Unterrichtung der TAB - einstellen, wird die TAB die vertragliche Zahlungsverpflichtung bei der Kommune einziehen.
Mit dem dem Rahmendarlehensvertrag wird ein Formular übersandt, mit dem die Legitimation ausgewiesen werden kann. Hierzu sind die Angaben des gesetzlichen Vertreters der Kommune (Bürgermeister / Landrat) einzutragen.
Der Antrag auf ein Darlehen kann mittels des Antragsformulars - zu finden unter Downloads/ Antragstellung - bei der TAB gestellt werden. Der Antrag ist vom Bürgermeister/ Landrat zu unterzeichnen und kann per Post oder Mail (kominv@aufbaubank.de) zur TAB gesendet werden.
Der Rahmendarlehensvertrag kann bis 01. Dezember 2029 geschlossen werden. Voraussetzung ist, dass alle dafür erforderlichen Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt bei der TAB vorliegen.
Nach Abschluss des Rahmendarlehensvertrages stehen die Kreditkontingente zur Verfügung und den Kommunen werden die genauen Konditionen des ersten Abrufs als Angebot per E-Mail übermittelt. Dies erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Auszahlungstermin.
Die zur Verfügung stehenden Kreditkontingente können nach Bedarf bis spätestens 15. Dezember 2029 abgerufen werden.
Die Auszahlung der Kreditkontingente kann bis 30. Dezember 2029 erfolgen.
Kreditkontingente, welche nicht mehr als 800.000 € betragen, erfolgen in einem Abruf. Bei größeren Kreditkontingenten können bis zu vier Abrufe erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass jeder Abruf mindestens 800.000 € umfasst, mit Ausnahme von verbleibenden kleineren Kreditkontingenten.
Beispiel: Kontingent: 2,1 Mio. EUR
Variante mit einer Auszahlung: Auszahlung 2,1 Mio. EUR
Variante mit max. drei Auszahlungen: 800 TEUR / Auszahlung: 800 TEUR / Auszahlung 500 TEUR
Alle Rahmendarlehensverträge laufen bis zum 31. Dezember 2049. Eine Kündigung durch die Kommune ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Die Schuldendiensthilfe des Landes endet in den Fällen gemäß § 3 Abs. 2 ThürKlpG. Dann zahlt die Kommune die Zins- und Tilgungsleistungen an die TAB. In Ausnahmefällen könnte die TAB einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages zustimmen, ein Rechtsanspruch dafür besteht nicht. In diesen Fällen sind durch die Kommune der Restsaldo des Darlehens und zusätzlich noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Bei der Eigenerklärung zur Verwendung der Darlehensmittel sind regelmäßig die Bruttobeträge einzutragen.