Der Kreditvertrag wird mit der TAB geschlossen.
Anträge auf Abschluss eines solchen können voraussichtlich ab Januar 2026 in Zusammenhang mit dem (ersten) Abruf gestellt werden. Nach Erhalt des Antrags wird seitens der TAB ein Angebot eines Kreditvertrag erstellt, welcher die Rahmendaten der geplanten Geschäftsbeziehung enthalten wird. Dazu gehören insbesondere die Daten der Kommune sowie der finanzielle Gesamtrahmen, wie er sich aus der Anlage zu § 2 Abs. 3 des Entwurfs eines Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029 der Landtagsdrucksache 8/2003 ergibt. Das Prozedere wird sich an dem Verfahren für den Abschluss eines Kommunalkredits anlehnen, jedoch soweit wie aufgrund der im Gesetzentwirf vorgesehenen Erleichterungen möglich, entschlackt und vereinfacht. Als wesentliches Element, dass beibehalten wird, ist die Legitimation der handelnden Personen. Zudem wird das Investitionsvorhaben anzugeben sein, welches mittels des Kredits finanziert werden sollen.
Nach der Rücksendung des unterzeichneten Kreditvertrags übermittelt die TAB die genauen Kreditkonditionen für den Abrufbetrag und sichert diese Konditionen für eine gewisse Frist. Bestätigt die Kommune diese (Geschäftsbestätigung) innerhalb der Frist, erfolgt die Mittelauszahlung zum vereinbarten Termin.
Nähere Angaben zum Vorgehen werden seitens der TAB nach der beschlossenen gesetzlichen Fixierung der Schuldendiensthilfe im oben genannten Gesetzentwurf seitens des Freistaats Thüringen an dieser Stelle konkretisiert.
Die vom Freistaat Thüringen geplante Schuldendiensthilfe (siehe Anlage zu § 2 Abs. 3 des Entwurfs eines Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029 der Landtagsdrucksache 8/2003) sieht vor, dass der Freistaat die im Kreditvertrag festgelegten Raten für Zins und Tilgung anstelle der Kommune unmittelbar an die TAB leistet. Die Kommune ist zwar Vertragspartner des Kreditvertrags mit der TAB, aber der Freistaat Thüringen übernimmt die vertragliche Verpflichtung der Ratenzahlung.
Sollte jedoch der Freistaat die Zahlung für die Kommune an die TAB aufgrund der im Gesetz angegebenen Gründe - Kreditkontingente nicht für Investitionen verwendet; keine Bestätigung der Verwendung des abgerufenen Kreditkontingents 36 Monate nach Auszahlung bei der TAB vorgelegt; Veräußerung des Investitionsgegenstandes ohne Unterrichtung der TAB - einstellen, wird die TAB die vertragliche Zahlungsverpflichtung bei der Kommune einziehen.
Mit dem Angebot des Kreditvertrags wir ein Formular übersandt, mit der die Legitimation ausgewiesen werden kann. Hierzu sind die Angaben der gesetzlichen Vertreter der Kommune sowie - wenn gewünscht - deren Vertreter im Amt einzutragen.
Ein Kreditantrag (als Voraussetzung für den Abschluss des Kreditvertrags) kann voraussichtlich ab Anfang Januar 2026 gestellt werden, wenn das oben genannte Gesetz veröffentlicht wurde.
Ein Kreditvertrag kann bis 01. Dezember 2029 geschlossen werden. Voraussetzung ist, dass alle dafür erforderlichen Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt bei der TAB vorliegen.
Die Auszahlung der (ersten) Kreditkontingente muss zeitgleich mit dem Antrag auf Abschluss des Kreditvertrags angefordert werden. Hierfür wird ein Antrag zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieses Antrags werden für den Abrufbetrag die genauen Kreditkonditionen festgelegt, die von der Kommune zu bestätigen sind.
Voraussetzung für die Auszahlung von Kreditkontingenten ist mithin neben dem Abrufantrag, das Vorliegen des abgeschlossenen Kreditvertrags sowie eine Bestätigung der Konditionen für den Abrufbetrag .
Die zur Verfügung stehenden Kreditkontingente können nach Bedarf bis spätestens 15. Dezember 2029 abgerufen werden.
Die Auszahlung der Kreditkontingente kann bis 30. Dezember 2029 erfolgen.
Nach oben genanntem Gesetzentwurf können Kreditkontingente, welche nicht mehr als 800.000 € betragen, in einem Abruf erfolgen. Bei größeren Kreditkontingenten können bis zu vier Abrufe erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass jeder Abruf mindestens 800.000 € umfasst, mit Ausnahme von verbleibenden kleineren Kreditkontingenten.