Klima Invest - Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen
Mit Wirkung zum 31.03.2024 ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen – Klima Invest ausgelaufen. Das Stellen neuer Anträge ist daher nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie die Abruffrist am 31.10.2025! Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Abrufunterlagen vollständig, rechtsverbindlich unterschrieben und im Original bei der TAB vorliegen. Eine Übertragung von Haushaltsmitteln in das Jahr 2026 ist aus haushaltärischen Gründen nicht möglich. Die Abrufunterlagen müssen das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abrufformular, die vollständig ausgefüllte Anlage 1 oder 2 enthalten und, sofern der Zuwendungsbescheid Auflagen enthält, die noch nicht belegt wurden auch entsprechende Nachweise hierfür.
Rechnungen, Zahlnachweise und Gehaltsabrechnungen sind zur Abrufprüfung nicht notwendig, können jedoch in Vorbereitung auf den Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Abrufe können auch unter Nutzung der 2-Monats-Voraussschau gestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Leistungen innerhalb des Bewilligungszeitraumes gefördert werden können. Wenn Sie hiervon Gebrauch machen wollen, teilen Sie uns dies entsprechend mit.