Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Hinweis

Die Antragstellung ist ab sofort über das EFRE-Portal der Förderperiode 2021-2027 möglich.

Bitte wählen Sie im Portal folgende Fördermaßnahmen aus:

Für die Antragstellung vonFördermaßnahme
investiven MaßnahmenUmstellung des ÖPNV im Straßen- und Schienenverkehr auf alternative Antriebe
Machbarkeitsstudien in Vorbereitung auf die investiven MaßnahmenUmstellung des ÖPNV im Straßen- und Schienenverkehr auf alternative Antriebe
Mobilitätskonzepten/ SUMPsFörderung von Mobilitätskonzepten und Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs) zur Bedienung nachhaltiger multimodaler und innovativer Mobilitätsanforderungen



Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im ÖPNV in Thüringen gefördert. Die Zuwendungen dienen der Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten sowie entsprechender Modellprojekte.

Förderprogrammdetails

Mit den Fördermöglichkeiten werden Maßnahmen zur Einführung CO2-armer bzw. emissionsfreier Mobilität im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen unterstützt und Zuwendungen für:

  • Machbarkeitsstudien zur konzeptionellen Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV;
  • daraus resultierende Investitionsvorhaben, insbesondere
    • Ausgaben zur Umstellung auf emissionsfrei angetriebene Fahrzeuge u.a.
      • Erwerb neuer alternativ angetriebener Fahrzeuge im StPNV und SPNV,
      • Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe sowohl im StPNV als auch im SPNV,
      • Erwerb automatisierter Fahrzeuge im StPNV,
    • Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur im StPNV und SPNV sowie
    • Ausgaben zur Absicherung von Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben in Depots und Werkstätten im StPNV und SPNV;
  • kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs)

gewährt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den Fördergrundsätzen. Diese finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Für Machbarkeitsstudien und investive Maßnahmen:
Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.

Für kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs):
Öffentliche Gebietskörperschaften und Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG

Für die Anschaffung von Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % als Anteilsfinanzierung möglich.

Für Investitionen in die Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Depotumrüstung für Wartung und Reparatur ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 % ebenfalls als Anteilsfinanzierung möglich.

Für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte/ SUMPs sind Förderungen von bis zu 70 % über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung möglich.

Downloads

Anlagen zum Antrag nur für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte

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