Trinkwasserförderung - Sonderprogramm
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Zur Errichtung von Wasserversorgungsanlagen nach TrinkwV § 3 Abs. 2. a), b), c) und e) wird - je nach Fördergegenstand - Privatpersonen und Körperschaften öffentlichen Rechts ein nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Details entnehmen Sie bitte dem im Downloadbereich hinterlegten Schriftsatz der Förderrichtlinie.