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zuletzt aktualisiert am 29.09.2026

Trinkwasserförderung

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zur „Förderung des Hochwasserschutzes, des Schutzes vor Starkregengefahren, der Fließgewässerentwicklung sowie zur Steigerung der Resilienz der Wasserversorgung im Rahmen der ,,Aktion Fluss"“ am 28.09.2026 ist die Richtlinie für die „Förderung ausgewählter Vorhaben einer privaten beziehungsweise öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie von Anlagen zum Erstanschluss an die Fernwasserversorgung im Freistaat Thüringen“ außer Kraft getreten. Neue Antragstellungen sind nicht mehr möglich. Laufende Zuwendungsverfahren sind gemäß den Vorgaben der ausgelaufenen Richtlinie zu Ende zu führen.

Zur Errichtung von Wasserversorgungsanlagen nach TrinkwV § 2 Abs. 2. a), b), c) und e) wird - je nach Fördergegenstand - Privatpersonen und Körperschaften öffentlichen Rechts ein nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Details entnehmen Sie bitte dem im Downloadbereich hinterlegten Schriftsatz der Förderrichtlinie.

Programmdetails

Aus einem Wasserhahn kommt frisches Wasser, mit dem eine Tomate abgewaschen wird.

Finanziert durch

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