Verbesserte Konditionen für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Unternehmen des Gastgewerbes profitieren besonders von der Thüringen-Invest-Richtlinie.
Der Zuschuss im Programm Thüringen-Invest für diese Branche wurde von bisher 20 auf 30 Prozent angehoben. Zudem ist eine Förderung nicht mehr an die Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes gebunden, da dies gerade für kleine Betriebe der Branche oft schwer umsetzbar ist. Dafür muss sich der Antragsteller jedoch auf den Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze verpflichten.
Was wird gefördert
Auf der Grundlage des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 wurde die Thüringen-Invest-Richtlinie mit verbesserten Konditionen ausgestattet.
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründern sowie Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden.
Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden
- Anschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter materieller Wirtschaftsgüter,
- immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen.
►Thüringen-Dynamik oder
► GuW Thüringen genutzt werden.
Unsere Kundencenter beraten Sie gern über individuelle Finanzierungsmöglichkeiten.
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist im Betrieb des Erwerbers bleiben. Die Zweckbindungsfrist beginnt mit der Abschlusszahlung an den Begünstigten. Erfolgt diese jedoch vor dem Abschluss des Vorhabens, so beginnt die Zweckbindungsfrist erst mit dem Vorhabensende.
Ihr Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn
- Sie in Ihrem Unternehmen bis zum Ende des Vorhabens mindestens einen zusätzlichen Arbeitsplatz in Thüringen schaffen und diesen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist besetzen,
- ein Existenzgründer eine tragfähige Vollexistenz schafft oder
- Sie die bei Antragstellung vorhandenen Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist sichern bzw. erhalten und zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Neuinvestitionen im Rahmen einer Übernahme eines bestehenden Thüringer Unternehmens (Unternehmensnachfolge) getätigt werden, oder
- Investitionen zur Kapazitätserweiterung bzw. Qualitätsverbesserung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe getätigt werden.
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis einschließlich 100 EUR netto sind von der Förderung ausgeschlossen.
Hinweis: Anträge und Abrufe bereits bewilligter Zuschussmittel stellen Sie bitte über unser Online-Portal. Dies hat den Vorteil: Sie sparen Zeit und können sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Projektes informieren.
Ihren neuen Antrag stellen Sie bitte hier
Abrufanträge und Verwendungsnachweise mit Antragstellung bis 23.10.2016 bearbeiten Sie bitte hier
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungssektors, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes und der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.Es werden nicht gefördert:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Nebenerwerbsunternehmen
- Unternehmen des Bauhauptgewerbes und Bauträger
- Unternehmen der Freizeitwirtschaft (z.B. Diskotheken, Spielhallen, Videoverleih, Fitnesscenter, Sauna, Solarien, Reiseveranstalter und Eventmanagement)
- Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus
- Ausgaben für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
- Investitionen in Flughafeninfrastruktur
- Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung/Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind; Ausnahme: KMU des Fleischerhandwerkes sind förderfähig, sofern Investitionszuschüsse für das Vorhaben nicht aus ELER-Mitteln gewährt werden. Investitionen in die Schlachtung werden nicht gefördert.
- Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
Weitere Voraussetzungen:
- Die Investition wird in Thüringen durchgeführt.
- Das Gesamtinvestitionsvolumen übersteigt nicht 500.000 EUR; die förderfähige Investitionssumme beträgt mindestens 10.000 EUR.
- Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der TAB) noch nicht begonnen und zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen worden.
- Die Investition wird in Thüringen durchgeführt und die zuwendungsfähige Investitionssumme beträgt mindestens 10.000 EUR.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
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Wie viel wird gefördert
Der Freistaat Thüringen fördert Ihr Vorhaben über einen Zuschuss, der mit einem zinsverbilligten Darlehen kombiniert werden kann.Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Seit dem 01.Juli 2014 gilt die neue allgemeine De-minimis-Verordnung für die Förderprogramme der Thüringer Aufbaubank.
Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist, dass zum Zeitpunkt der Gewährung für dasselbe Vorhaben ein Thüringen-Invest-Zuschuss bewilligt ist und eine Bereitschaftserklärung Ihrer Hausbank vorliegt, das Vorhaben zu finanzieren.
Zuschussförderung:
- bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR
- bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, maximal 50.000 EUR
Förderdarlehen:
projektbezogene Finanzierung bis zu 200.000 EUR über Ihre Hausbank,
- 10 Jahre Laufzeit, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- Einzug der Zinsen: monatlich nachträglich
- Einzug der Tilgungsraten monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
- 100% Auszahlung der Darlehenssumme
- Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Sicherheiten: Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Können keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden, kann die Bank eine 50%ige Haftungsfreistellung beantragen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
- Anlage 1: Investitions- und Finanzierungsplan
- Anlage 2: Durchfinanzierungsbestätigung/Bereitschaftserklärung der Hausbank/ des Zentralinstituts
- Anlage 3: De-minimis-Erklärung
- Anlage 4: KMU-Bewertung
- Anlage 5: Negativerklärung zur Mitgliedschaft in extremistischen Gruppierungen
- Gewerbeanmeldung in Kopie
- Bestätigung zur Arbeitsplatzschaffung bzw. -sicherung im Rahmen des Thüringen-Invests (außer bei Existenzgründung)
- bei Existenzgründungen:
- Stellungnahme der IHK bzw. HWK, bei Angehörigen freier Berufe der Berufskammer bzw. anderer zuständiger Stellen zum Unternehmen, zum geplanten Vorhaben sowie Bestätigung der Existenzgründung und der Schaffung einer dauerhaften Existenzgrundlage
- aktueller unterschriebener Lebenslauf mit vollständigem beruflichen Werdegang
- bei Arbeitsplatzsicherung:
- Erklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Energieeinsparung oder
- vertragliche Grundlage der Unternehmensnachfolge (in Kopie) oder
- bei Kapazitätserweiterungen bzw. Qualitätsverbesserungen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die sich aus dem Vorhaben ergeben, sind diese im Antrag darzustellen.
- ggf. Finanzierungsverträge, Franchiseverträge
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Downloads
- pdf 5.3 MBDownload Thüringen-Invest: Richtlinie
- pdf 84.8 KBDownload Thüringen-Invest: Fördergrundsätze
- pdf 76.6 KBDownload Thüringen-Invest - Konditionentableau
- pdf 55.1 KBDownload Thüringen-Invest - Allgemeine Darlehensbestimmungen für Kreditinstitute (Fassung 01.08.2015)
- pdf 84.1 KBDownload Thüringen-Invest - Allgemeine Darlehensbestimmungen für Endkreditnehmer (Fassung 01.08.2015)
- pdf 74.7 KBDownload Thüringen-Invest: Antrag zur Ansicht (die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal)
- pdf 938.7 KBDownload Thüringen-Invest: Antrag TI - Anlage 1 Investitions- und Finanzierungsplan
- pdf 505.9 KBDownload Thüringen-Invest: Antrag TI - Anlage 2 Durchfinanzierungsbestätigung
- pdf 970.8 KBDownload Thüringen-Invest: Antrag TI - Anlage 3 De-minimis-Erklärung
- pdf 960 KBDownload Thüringen-Invest: Antrag TI - Anlage 4 KMU-Bewertung
- pdf 492.2 KBDownload Thüringen-Invest: Antrag TI - Anlage 5 Negativerklärung
- pdf 488.6 KBDownload Thüringen-Invest: Antrag TI - Erklärung zur Ressourceneffizienz und Energieeinsparung
- pdf 947.4 KBDownload Thüringen-Invest: Antrag TI - Bestätigung zur Arbeitsplatzschaffung bzw. -sicherung
- pdf 54.5 KBDownload Thüringen-Invest: Antrag TI - Durchfinanzierungsbestätigung ohne Hausbank
- pdf 24.8 KBDownload Thüringen-Invest: Hinweise zur Bewertung von Dauerarbeitsplätzen
- pdf 58.4 KBDownload Thüringen-Invest: Ergänzende Regelungen bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem EFRE (2014-2020)
- pdf 232.8 KBDownload Thüringen-Invest: EFRE-Informationsblatt Publizitätspflichten 2014-2020
- pdf 1.7 MBDownload Thüringen-Invest: Plakat zur Erfüllung der Publizitätspflicht
- pdf 30.1 KBDownload Thüringen-Invest - Abruf für ein Thüringen-Invest-Darlehen
- pdf 50.4 KBDownload Thüringen-Invest: Abrufantrag Zuschuss zur Ansicht: Für den Abruf nutzen Sie bitte das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank
- pdf 31.7 KBDownload Thüringen-Invest: Anlage zum Abrufantrag Zuschuss zur Ansicht: Für den Abruf nutzen Sie bitte das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank
- pdf 916 KBDownload Thüringen-Invest: Bestätigung zur Arbeitsplatzschaffung (Ist mit dem ersten Abrufantrag einzureichen.)
- pdf 913.5 KBDownload Thüringen-Invest: Rechtsbehelfsverzichtserklärung (Ist ggf. mit dem erstem Abruf einzureichen.)
- pdf 486.5 KBDownload Thüringen-Invest: Anlage zum Abrufantrag Zuschuss - Unternehmererklärung für das Förderprogramm „Thüringen-Invest“ nach § 26a EnEV
- pdf 484.1 KBDownload Thüringen-Invest: Erklärung zu elektronisch archivierten Originalbelegen sowie zu elektronisch übermittelten Rechnungen (Diese Erklärung ist einzureichen, wenn Ihnen Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form vorliegen.)
- pdf 96.3 KBDownload Thüringen-Invest: Verwendungsnachweis zur Ansicht: Für den Verwendungsnachweis nutzen Sie bitte das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank