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Wie können wir weiterhelfen?
Interessieren Sie sich für eine Förderung und möchten Sie sich beraten lassen? Oder haben Sie eine konkrete Frage zu einem Förderprogramm? Dann treten Sie mit uns in Kontakt.
Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 EUR und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 20.000 EUR möglich.
Förderprogrammdetails
Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende
Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.
Ein Vorhaben ist ein Projekt oder ein Bündel von Projekten, wobei ein Vorhaben mehrere Teilprojekte umfassen kann. Für jedes Teilprojekt kann ein Antrag gestellt werden, sofern die Maßnahmen der Teilprojekte klar unterscheidbar bzw. voneinander abgrenzbar und getrennt voneinander durchführbar sind.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.
Innovation bedeutet die Schaffung, Verbesserung oder Ersetzung eines Prozesses, Produkts oder einer Dienstleistung, die im Vergleich zum Ist-Zustand einen klar erkennbaren Mehrwert für Unternehmen und/oder Kunden bietet.
Das Investitionsvorhaben ist förderfähig, wenn es sich um eine der folgenden Innovationen handelt:
Neues (Produktions-)Verfahren bzw. Einführung eines neuen Produktes/ einer neuen Dienstleistung Das neue (Produktions-)Verfahren führt zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten/ Dienstleistungen.
Prozessinnovation Bei der Prozessinnovation werden mit einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode (z.B. in der Produktion oder bei der Erbringung von Dienstleistungen) etablierte Produkte optimiert oder kostengünstiger bzw. ressourcenschonender herstellt.
Neues Geschäftsmodell Die Unternehmenstätigkeit wird um ein neues Geschäfts- bzw. Tätigkeitsfeld/ einen neuen Geschäftszweig erweitert.
Neue/r organisatorische/r Prozess/ Struktur Durch die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken oder den Arbeitsabläufen (neue/r organisatorische/r Prozess/ Struktur) wird die Leistungsfähigkeit/ Produktivität des Unternehmens erhöht.
Beiträge zur Digitalisierung des Unternehmens bzw. der im Unternehmen vorhandenen Betriebsprozesse können ebenfalls gefördert werden, sofern sich diese unter die oben genannten Punkte subsumieren lassen.
Neben Neuanschaffungen können auch Investitionen an Bestandsmaschinen gefördert werden, sofern sich diese unter die oben genannten Punkte subsumieren lassen.
Nicht gefördert werden:
Einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen,
geringfügige Änderungen oder Verbesserungen werden nicht als Innovation im Sinne der Richtlinie angesehen.
Für neu gegründete Unternehmen, welche sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im ersten Gründungsjahr befinden, muss zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen der Innovationscharakter im Vordergrund der Gründung stehen.
Das Einzelvorhaben/Teilprojekt ist möglichst genau zu definieren bzw. zu beschreiben. Für jedes Wirtschaftsgut (materiell oder immateriell) sowie für die ggf. erforderlichen baulichen Investitionen und/oder Dienstleistungen, die zur Inbetriebnahme dieses Wirtschaftsgutes erforderlich sind, müssen mindestens drei Vergleichsangebote angefordert und vorgelegt werden. Abweichungen davon sind in Ausnahmefällen möglich und umfassend zu begründen.
Von der Förderung ausgeschlossene Ausgaben sind u.a.:
Grundstücks- und Immobilienerwerb,
Anlagen, die der Stromerzeugung dienen, Pufferspeicher/Batteriespeicher,
Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschaftern verwandte Personen, Ehepartner der Gesellschafter oder mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteile halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) hergestellt oder erworben werden
(Kraft-)Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Straßenverkehrszulassung
Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf oder Lieferantendarlehen finanziert werden,
gebrauchte Wirtschaftsgüter,
Wirtschaftsgüter, die anderen übertragen oder zur Nutzung (u.a. Miete, Pacht) überlassen werden,
bauliche Investitionen (Ausnahme: bauliche Veränderungen, die mit einer Inbetriebnahme eines förderfähigen Wirtschaftsgutes im Zusammenhang stehen und als Anschaffungsnebenkosten zu den Anschaffungskosten des zu fördernden Wirtschaftsgutes zählen (z. B. Bau eines Fundamentes)),
Eigenleistungen, einschließlich des erworbenen Materials,
Schulungen und Weiterbildungen, Warenlager und Verbrauchsmaterial,
Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung und
ausgewiesene Skonti, Rabatte unabhängig von ihrer Inanspruchnahme, sowie Boni.
Weitere von der Förderung ausgeschlossene Ausgaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den aktuell gültigen Fördergrundsätzen.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.
Die Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen (haupterwerbliche Tätigkeit).
Von der Förderung ausgeschlossene Unternehmensbranchen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den aktuell gültigen Fördergrundsätzen.
Der Zuschuss beträgt für Vorhaben mit förderfähigen Investitionen und ggf. Dienstleistungen zwischen:
Förderfähige Ausgaben in EUR
Zuschuss in EUR
20.000,00 bis 50.000,00
10.000,00
50.000,01 bis 100.000,00
20.000,00
100.000,01 bis 150.000,00
30.000,00
150.000,01 bis 200.000,00
40.000,00
200.000,01 bis 250.000,00
50.000,00
Die Zuordnung zu einem Intervall der o. g. förderfähigen Ausgaben wird anhand der vorzulegenden Vergleichsangebote auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes vorgenommen.
Kombiniert werden kann der Zuschuss mit einem zinsvergünstigten Darlehen des Programms Thüringen Dynamik -innovativ- . Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank gestellt werden.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 300.000,00 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
Formular "Investitions- und Finanzierungsplan"
Durchfinanzierungsbestätigung/Bereitschaftserklärung der Hausbank oder des Steuerberaters
De-minimis-Erklärung
KMU-Bewertung
Formular „Erläuterung zum Vorhaben“
Angebote (mind. 3 vergleichbare Angebote für jedes Wirtschaftsgut)
Formular „Angebotsaufstellung“
Gewerbeanmeldung
ggf. Finanzierungsverträge, Franchiseverträge
bei Existenzgründungen:
Konzept, aus dem ersichtlich ist, warum die Gründung als innovativ gilt und sich von anderen Unternehmen der politischen Gemeinde (Gemeinde, Stadt/ Abgrenzung durch amtlichen Gemeindeschlüssel), in der die Gründung erfolgt ist, unterscheidet
Stellungnahme der zuständigen Kammer zum Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens
Finanziert durch
Häufig gestellte Fragen & Antworten
Ja, mit Antragstellung müssen drei Vergleichsangebote eingereicht werden. Sie wählen das für Sie wirtschaftlichste Angebot und begründen Ihre Entscheidung. Die Begründung können Sie in in der “detaillierten Beschreibung” im Antragsprozess eingeben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für ein Angebot entscheiden, darf noch nicht die Beauftragung erfolgen.
Mit der Durchführung darf frühestens einen Tag nach Eingang des Antrags im Portal begonnen werden. Als Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu verstehen.
Bitte beachten Sie; Der Vorhabensbeginn vor Bewilligung geschieht auf eigenes Risiko. Ein Anspruch auf Förderung ergibt sich daraus nicht.
Für eine Bewilligung müssen alle unten stehenden Unterlagen vorliegen:
Investitions- und Finanzierungsplan*
Durchfinanzierungsbestätigung Hausbank oder des Steuerberaters*
KMU Bewertung*
De-minimis Erklärung*
Erläuterungen zum Vorhaben*
drei Angebote
Nachweis Register-ID
Gewerbeanmeldung
Falls einzelne Dokumente noch nicht zur Antragstellung vorliegen, reichen Sie diese schnellstmöglich über das Förderportal in der Aufgabe „Unterlagen einreichen“ nach.
*Für diese Unterlagen stehen Ihnen entsprechende Vorlagen im Förderportal in der Aufgabe "Antrag stellen" zur Verfügung.
Die Investitionssumme muss mindestens 20.000 Euro betragen.
Es ist eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren festgelegt.
Die Zweckbindungsfrist beginnt mit der Abschlusszahlung an die Zuwendungsempfänger*innen.
Beispiele mit Innovationscharakter
Prozessinnovation: Anschaffung einer Zuschnittsäge
Bei der Anschaffung der Maschine handelt es sich um eine Prozessinnovation, da Produktivität und Qualität gesteigert werden. So wird außerdem eine kostengünstigere und ressourcenschonendere Herstellung ermöglicht. Mithilfe einer Optimierungssoftware werden die Prozesse effizienter, sodass Verschnitt reduziert wird. Das macht Arbeitsabläufe sicher und einfacher.
Produktionsverfahren: Sägespalter
Die Anschaffung eines Sägespalters ermöglicht dem Unternehmen, eine neue Dienstleistung anzubieten (Holzspalten) und das Unternehmensportfolio um eine neue Maschine zu erweitern.
Neue organisatorische Struktur: Angepasste IT-Infrastruktur
Die folgenden Maßnahmen stellen eine neue organisatorische Struktur dar: Zentrale Datenverwaltung durch Aufbau einer Serverinfrastruktur, Netzwerkinfrastruktur mit Standortvernetzung, Rollen-Rechte-Konzept, Backup-System, Informations- und IT-Sicherheit, Kamera- und Alarmsystem, u.a. Maßnahmen.
Prozessinnovation: Installation und Inbetriebnahme eines Gärvollautomaten
Die Prozessinnovation verlagert Arbeitsgänge, die bisher in der Nacht durchgeführt wurden, in die Tagesschicht: Mit dem Gärvollautomat kann der Herstellungsprozess von Backwaren nämlich ohne Qualitätsverlust unterbrochen werden. Das ermöglicht eine flexiblere, effizientere und ressourcenschonende Produktion.
Produktionsverfahren: CNC-Plasmaschneideanlage mit Loch-Schweißspanntisch
Zur Erweiterung der Produktpalette hat das Unternehmen ein neues Produktionsverfahren zur automatisierten Herstellung von komplexen Bauteilgeometrien eingeführt. Das computergesteuerte Brennschneiden fand in den Unternehmen aus dem verarbeitendem Gewerbe bisher noch keine Anwendung
Neue organisatorische Struktur: Datensysteme
In diesem Vorhaben soll die interne Kommunikation und der Dokumentenfluss optimiert und eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten gewährleistet werden.
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