Mikrodarlehen

Hinweis

Die neue Richtlinie zur Fortführung des Mikrodarlehensprogramms wurde am 21.11.2022 durch den Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft unterzeichnet. Nach der Richtlinie können nunmehr Mikrodarlehen von 5.000 bis zu 35.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu 7 Jahren zugesagt werden.

Existenzgründer*innen und junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) können unser Mikrodarlehen nutzen für betriebsbedingte Ausgaben für die Gründung, für Beteiligungen oder die Unternehmensnachfolge:

  • Mikrodarlehen zwischen 5.000 und 35.000 Euro
  • nach einjähriger störungsfreier Tilgung oder vollständiger Rückführung des Kredites kann ein Folgekredit beantragt werden

Förderprogrammdetails

Mit dem Mikrodarlehen unterstützen wir Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren.

Das Mikrodarlehensprogramm ist hinsichtlich seiner Finanzierung ein „nachhaltiges Förderprodukt“. Das Programm wird aus einem revolvierenden Fonds gespeist. Zins und Tilgung fließen in diesen Fonds zurück und stehen damit erneut für die thüringische Wirtschaftsförderung zur Verfügung.

Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zinsgünstige Mikrodarlehen für betriebsbedingte Ausgaben im Rahmen von Gründungsvorhaben, Unternehmensbeteiligungen sowie –nachfolgen und jungen Unternehmen.

  • Existenzgründer*innen, junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) und Freiberufler*innen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geschäftsaufnahme nicht länger als 8 Jahre zurückliegt
  • Personen, die sich aktiv mit mindestens 10 % Unternehmensanteilen (z.B. als geschäftsführende*r Gesellschafter*in) an bestehenden Unternehmen beteiligen wollen, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensnachfolge
  • Finanzierungen innerhalb von 8 Jahren nach dem Erwerb eines Unternehmens im Zuge einer Unternehmensnachfolge
  • Bei mehreren Gesellschafter*innen als Antragsteller*innen ist eine gemeinsame Darlehensbeantragung erforderlich

Von einer Förderung ausgeschlossen sind laut De-minimis-Verordnung Art. 1 Abs. 1 u.a.:

  • Unternehmen, soweit sie in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind,
  • Unternehmen, soweit sie in der Fischerei und der Aquakultur tätig sind,
  • Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs bei Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr

Weitere Voraussetzungen:

  • das Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt
  • zum Zeitpunkt der Zusage durch die Thüringer Aufbaubank darf das Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. (Als Vorhabensbeginn gilt die Auslösung von verbindlichen Lieferungs- und Leistungsverträgen/Bestellungen. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.)

Finanzierungsbetrag:

  • Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 5.000 Euro
  • Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 35.000 Euro

Nach einjähriger störungsfreier Tilgung oder vollständiger Rückführung des Kredites kann ein Folgekredit beantragt werden.

Laufzeiten:

  • Maximale Kreditlaufzeit: 7 Jahre
  • davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden

Konditionen:
Die aktuellen Konditionen finden Sie in den Download-Dateien.

  • Auszahlung: 100 %
  • Bearbeitungsgebühr / Bereitstellungsprovision: keine
  • Eine Besicherung des Darlehens ist nicht erforderlich
  • Persönliche Haftung des*der Antragsteller*in, bei mehreren Gesellschaftern haften alle gesamtschuldnerisch
  • Einzug der Zinsen monatlich nachträglich
  • Einzug der Tilgungsraten monatlich nachträglich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
  • die Darlehen werden als Beihilfe auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben
  • Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Antragsverfahren:
Anträge für das Mikrodarlehen können auf dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular über ThEx Enterprise eingereicht werden.
Ein Rechtsanspruch auf Darlehen aus diesem Programm besteht nicht. Die Darlehensbewilligung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.
Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Mikrodarlehen förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür sind die nach der De-minimis-Verordnung maximalen Beihilfegrenzen von 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren zu berücksichtigen.
 
Download-Archiv:

Ältere Dateien, wie Richtlinien, Merkblätter oder Allgemeine Bestimmungen zu Mikrodarlehen, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.

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Downloads

Mikrodarlehen - Richtlinie, Allgemeine Darlehensbestimmungen, Konditionen

Mikrodarlehen - Konditionentableau pdf 95.5 KB

Mikrodarlehen - Antragsunterlagen (am Rechner ausfüllbar)

Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum - Gebäude in Erfurt
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