InnoInvest
Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 EUR.
Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 EUR.
Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende
Ein Vorhaben ist ein Projekt oder ein Bündel von Projekten, wobei ein Vorhaben mehrere Teilprojekte umfassen kann. Für jedes Teilprojekt kann ein Antrag gestellt werden, sofern die Maßnahmen der Teilprojekte klar unterscheidbar bzw. voneinander abgrenzbar und getrennt voneinander durchführbar sind.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.
Bei dem Investitionsvorhaben muss es sich entweder um
handeln.
Beiträge zur Digitalisierung des Unternehmens bzw. der im Unternehmen vorhandenen Betriebsprozesse können ebenfalls gefördert werden, sofern sich diese unter die oben genannten Punkte subsumieren lassen.
Für neu gegründete Unternehmen, welche sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im ersten Gründungsjahr befinden, muss zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen der Innovationscharakter im Vordergrund der Gründung stehen.
Das Einzelvorhaben/Teilprojekt ist möglichst genau zu definieren bzw. zu beschreiben. Für jedes Wirtschaftsgut (materiell oder immateriell) sowie für die ggf. erforderlichen baulichen Investitionen und/oder Dienstleistungen, die zur Inbetriebnahme dieses Wirtschaftsgutes erforderlich sind, müssen mindestens drei Vergleichsangebote angefordert und vorgelegt werden. Abweichungen davon sind in Ausnahmefällen möglich und umfassend zu begründen.
Von der Förderung ausgeschlossene Ausgaben sind u.a.:
Weitere von der Förderung ausgeschlossene Ausgaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den aktuell gültigen Fördergrundsätzen.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.
Die Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen (haupterwerbliche Tätigkeit).
Von der Förderung ausgeschlossene Unternehmensbranchen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den aktuell gültigen Fördergrundsätzen.
Der Zuschuss beträgt für Vorhaben mit förderfähigen Investitionen und ggf. Dienstleistungen zwischen:
Förderfähige Ausgaben | Zuschuss |
---|---|
30.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR | 10.000,00 EUR |
50.000,01 EUR bis 100.000,00 EUR | 20.000,00 EUR |
100.000,01 EUR bis 150.000,00 EUR | 30.000,00 EUR |
150.000,01 EUR bis 200.000,00 EUR | 40.000,00 EUR |
200.000,01 EUR bis 250.000,00 EUR | 50.000,00 EUR |
Die Zuordnung zu einem Intervall der o. g. förderfähigen Ausgaben wird anhand der vorzulegenden Vergleichsangebote auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes vorgenommen.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund ("ein einziges Unternehmen") gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
Sie wollen Innovationen in Ihrem Unternehmen vorantreiben und brauchen Unterstützung bei der Finanzierung? Im Video erklären wir Ihnen, wie wir Sie dabei mit dem Förderprogramm #InnoInvest unterstützen können.
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