IVV 2023 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Stichtag zur Einreichung von Förderanträgen 2026:
Antragsstichtag ist der 31.03.2026
+++Achtung! Hinweise zu geplanten Änderungen+++
Gemäß Förderrichtlinie sind mit Antragstellung grundsätzlich alle erforderlichen Genehmigungen (insb. Bau- und/oder BImSch- Genehmigungen bzw. BImSch-Änderungsanzeigen) vorzulegen. Ausnahmen regelt bislang die Entscheidungsmatrix zur Vorlage von Genehmigungen im Zuge der Zulassung nach BauGB/ BImSchG:
Fehlende Genehmigungen verzögern den Abschluss der Antragsprüfung auf Förderfähigkeit und damit auch der Projektauswahlverfahren nebst Mitteilung an die Antragsteller zum Ergebnis und die Erteilung der Bewilligungen. Daher sind Änderungen im Verfahren erforderlich, um eine zielorientierte Umsetzung der Investitionsförderung in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die optimale Ausschöpfung des verfügbaren Bewilligungsrahmens und den ordnungsgemäßen Abfluss der bereitgestellten Fördermittel im Haushaltsjahr sicherzustellen.
Für das Antragsjahr 2026 sind daher erforderliche Genehmigungen unter Ausnutzung der Ausnahmetatbestände gemäß aktualisierter Entscheidungsmatrix bis spätestens 30.04.2026 nachzureichen.
Liegen die Genehmigungen nicht bis zum genannten Zeitpunkt vor, kann keine Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgen.
Ab dem Antragsjahr 2027 entfällt die Ausnahmeregelung, d.h. Genehmigungen sind mit dem Antrag vorzulegen.
Die Antragstellung erfolgt über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie mit Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie alle notwendigen Antragsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden Sie in unserem Merkblatt zum Antrag.
Bitte beachten Sie Ergänzungen und Updates von Antragsunterlagen.
IVV 2023 zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geförderter Unternehmen ab. Es sollen Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten der Betriebe ausgebaut werden. Dabei richtet sich das Programm sowohl an konventionelle landwirtschaftliche Betriebe, als auch an Unternehmen, die nach der EG-Ökoverordnung verarbeiten und vermarkten.