Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2024

Hinweis

Zur Zeit findet das Abschlagsverfahren gemäß Tz. 7.2 der Richtlinie statt. Alle antragsberechtigten Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen wurden durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Fristen und Regularien des Abschlagsverfahrens informiert.

Die Ausgleichsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich an die Empfänger im Freistaat Thüringen, deren Ausgaben in den Monaten Januar bis Dezember 2024 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeldeinnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres 2019 nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und vor dem 1. Mai 2023 geregelten und nicht die Umsetzung des Deutschlandtickets betreffenden Ausgleichszahlungen oder aus allgemeinen Vorschriften gedeckt werden können.

Förderprogrammdetails

Nach dieser Richtlinie werden auf Antrag Ausgleichszahlungen gewährt.

Die ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben sind wie folgt zu ermitteln:

  • Fahrgeldausfälle
    • Minderung von Erstattungsleistungen nach SGB IX
    • Minderung von anderen Ausgleichszahlungen
    • Vertriebsmehrkosten

    Die Summe der aus den vorgenannten errechneten Minderungen ist der ausgleichsfähige Betrag.

      Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes, öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als Sammelantragsteller für diese Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen und Eisenbahnverkehrsunternehmen

      Die ausgleichsfähigen, nicht gedeckten Ausgaben werden in Höhe von 100 Prozent gewährt.

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