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  • Bürgschaft
zuletzt aktualisiert am 16.07.2025

Bürgschaften

Nach der Bürgschaftsrichtlinie vom 04.01.2024 können Darlehen, Mobilien-Kaufverträge und Mobilien-Leasingverträge für Investitionen und Betriebsmittel verbürgt werden. 

Bürgschaften richten sich an gewerbliche Unternehmen, Freiberufler*innen sowie Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Mit Hilfe einer Bürgschaft werden Kredite und Avale (was ist das?) besichert. Verbürgt werden maximal 80 Prozent des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen Euro übernommen werden.

Förderprogrammdetails

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