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zuletzt aktualisiert am 10.07.2026

Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030

Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 unterstützt die Schaffung und bedarfsgerechte Anpassung von bezahlbarem, belegungsgebundenem Mietwohnraum im Freistaat Thüringen. Gefördert werden insbesondere Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen.

Aktueller Hinweis: Mit unseren Webinaren am 28. Juli und 24. August 2026 (Anmeldung auf dieser Seite) informieren wir Sie kompakt und persönlich über die wichtigsten Fakten zur Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030. 

Die Förderung erfolgt als zinsloses Baudarlehen, das durch direkte Zuschüsse ergänzt werden kann. Voraussetzung ist ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit angemessener Eigenleistung sowie die Einhaltung der miet- und belegungsrechtlichen Bindungen.

Das für Wohnungsbau zuständige Ministerium ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Programmdetails

Eine Baustelle in einer Wohnanlage in Thüringen. Hier finden gerade Sanierungsarbeiten statt.

Hinweise zur Antragstellung

Vor einer Antragstellung ist zunächst eine Programmanmeldung bei der Thüringer Aufbaubank erforderlich. Erst nach der Vorprüfung und der Entscheidung über die Aufnahme in das Wohnungsbauförderprogramm kann ein Förderantrag gestellt werden. Eine unmittelbare Antragstellung ohne vorherige Programmanmeldung ist daher nicht möglich.

Die Programmanmeldung ist in diesem Jahr bis zum 17. September 2026 einzureichen. In den Folgejahren muss die Programmanmeldung grundsätzlich bis zum 31. Oktober des Vorjahres oder bis zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden. 

Die erforderlichen Vordrucke, Hinweise zum Ablauf der Programmanmeldung sowie die beizufügenden Unterlagen finden Sie auf dieser Programmseite und im Download-Bereich. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Vorhaben, zum Standort, zur Finanzierung, zur Wirtschaftlichkeit sowie Stellungnahmen und Nachweise.

Interessierte Bauherren, Wohnungsunternehmen, Kommunen und weitere Vorhabenträger werden gebeten, sich frühzeitig mit den Programmunterlagen vertraut zu machen und die Programmanmeldung sorgfältig vorzubereiten. Die Thüringer Aufbaubank begleitet das Verfahren und steht für Fragen zur Wohnungsbauförderung gern zur Verfügung.

Die Programmanmeldung und die dazugehörigen Unterlagen reichen Sie bitte postalisch und per E-Mail an wohnen@aufbaubank.de bei der Thüringer Aufbaubank ein.

Finanziert durch

Logo des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
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Beratung zum Mietwohnungsbau
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