Vor einer Antragstellung ist zunächst eine Programmanmeldung bei der Thüringer Aufbaubank erforderlich. Erst nach der Vorprüfung und der Entscheidung über die Aufnahme in das Wohnungsbauförderprogramm kann ein Förderantrag gestellt werden. Eine unmittelbare Antragstellung ohne vorherige Programmanmeldung ist daher nicht möglich.
Die Programmanmeldung ist in diesem Jahr bis zum 17. September 2026 einzureichen. In den Folgejahren muss die Programmanmeldung grundsätzlich bis zum 31. Oktober des Vorjahres oder bis zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden.
Die erforderlichen Vordrucke, Hinweise zum Ablauf der Programmanmeldung sowie die beizufügenden Unterlagen finden Sie auf dieser Programmseite und im Download-Bereich. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Vorhaben, zum Standort, zur Finanzierung, zur Wirtschaftlichkeit sowie Stellungnahmen und Nachweise.
Interessierte Bauherren, Wohnungsunternehmen, Kommunen und weitere Vorhabenträger werden gebeten, sich frühzeitig mit den Programmunterlagen vertraut zu machen und die Programmanmeldung sorgfältig vorzubereiten. Die Thüringer Aufbaubank begleitet das Verfahren und steht für Fragen zur Wohnungsbauförderung gern zur Verfügung.
Die Programmanmeldung und die dazugehörigen Unterlagen reichen Sie bitte postalisch und per E-Mail an wohnen@aufbaubank.de bei der Thüringer Aufbaubank ein.