Thüringen verbessert die Förderung von Unternehmensinvestitionen. Dazu hat das Thüringer Wirtschaftsministerium das wichtigste Förderprogramm des Landes – die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – erneut überarbeitet. Über dieses Programm stellen Bund und Land jedes Jahr rund 60 bis 70 Millionen Euro für Unternehmenserweiterungen und -ansiedlungen zur Verfügung. Erleichtert wird nunmehr vor allem der Zugang zu den Fördermitteln durch neue oder vereinfachte Förderkonditionen. „In der aktuellen Wirtschaftslage senken wir die Hürden für die Investitionsförderung ein weiteres Mal deutlich ab“, sagte Thüringens Wirtschaftsministerin Colette Boos-John. „Damit schaffen wir zusätzliche Investitionsanreize für unsere Unternehmen.“
Welche Verbesserungen werden umgesetzt?
Zum einen werden die bestehenden Zugangsschwellen für die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen noch einmal deutlich abgesenkt. So muss die Zahl der Arbeitsplätze im Unternehmen durch die Investition statt bisher um zehn künftig nur noch um fünf Prozent gesteigert werden. Alternativ dazu kann der Förderzugang weiterhin auch über das sog. „Abschreibungskriterium“ (als Messwert für den regionalwirtschaftlichen Effekt einer Investition) erfolgen – hier muss das Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre künftig nur noch um 25 statt um bisher 50 Prozent übersteigen. Diese Änderungen gelten zunächst befristet bis Ende 2028.
Zum anderen werden diese bestehenden Zugangswege zur GRW-Förderung in Thüringen ab sofort durch eine neue Zugangsmöglichkeit ergänzt: GRW-Förderung kann künftig auch dann an ein Unternehmen fließen, wenn im Zuge der Investition der Umsatz je Beschäftigtem (= Arbeitsproduktivität) im fünfjährigen Zweckbindungszeitraum (bei gleichbleibender Beschäftigung oder gleichbleibender Gesamtbruttolohnsumme) um mindestens zehn Prozent erhöht wird. „Damit unterstützen wir in Zukunft gerade auch solche Investitionen, durch die sich Unternehmen moderner, produktiver und damit insgesamt wettbewerbsfähiger aufstellen“, sagte die Ministerin. Damit gehe man über die bisherige weitgehende Orientierung der Förderung auf die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen hinaus.
Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsaufbau bleiben aber auch künftig zentrale Ziele der Investitionsförderung. Deshalb wird das förderfähige Investitionsvolumen je neu geschaffenem Arbeitsplatz auf eine Million Euro (bisher: 750.000 Euro) und je gesichertem Arbeitsplatz auf 750.000 Euro (bisher: 500.000 Euro) angehoben. Zugleich wolle man die Förderung mit dieser Anhebung an das gestiegene Preisniveau für technische Anlagen und Bauleistungen anpassen und auf diese Weise sicherstellen, dass kapitalintensive Investitionsprojekte weiterhin in vollem Umfang unterstützt werden können, betonte Boos-John.
Weitere Verbesserungen der neuen GRW-Richtlinie betreffen die Förderfähigkeit gebrauchter und mobiler Wirtschaftsgüter; letztere können in Zukunft auch dann gefördert werden, wenn sie „überwiegend“ in Thüringen und lediglich zu einem geringen Teil außerhalb eingesetzt werden. Alle Änderungen treten rückwirkend zum 1. August in Kraft. Für die Vereinfachung nutzt das Land dabei Spielräume, die die Bundesregierung in diesem Jahr im sog. „GRW-Koordinierungsrahmen“ als übergeordnetem Regelwerk für die GRW-Förderung eröffnet hat. Bereits Ende letztes Jahres hatte das Land Antrags- und Nachweisverfahren im GRW-Programm deutlich vereinfacht und den Kreis der Antragsteller erweitert.
Land erleichtert Zugang zu GRW-Investitonsförderung
Hintergrund
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW
Die GRW ist das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung in Deutschland und wird jeweils hälftig von Bund und Ländern finanziert. Im vergangenen Jahr hat Thüringen 91 Unternehmen mit insgesamt 78 Millionen Euro aus GRW-Mitteln unterstützt, die insgesamt rund 340 Millionen Euro investiert, mehr als 2.500 Arbeitsplätze gesichert und knapp 130 neue Arbeitsplätze geschaffen haben. Die Beantragung der Förderung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.
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