Der Wettbewerbsbeitrag ist die erste Stufe des Förderverfahrens.
Mit dem Wettbewerbsbeitrag stellen Sie Ihr Vorhaben vor und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Ein Wettbewerbsbeitrag ist noch kein Förderantrag.
Das Verfahren besteht aus zwei Schritten:
- Einreichung des Wettbewerbsbeitrags,
- Bewertung aller Wettbewerbsbeiträge und Bildung einer Rangfolge.
Die Wettbewerbsbeiträge werden anhand der im Förderaufruf festgelegten Bewertungskriterien bewertet. Die Antragstellenden mit den am besten bewerteten Wettbewerbsbeiträgen werden anschließend aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
Erst nach Prüfung des Förderantrags entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Bewilligung der Förderung. Eine Antragstellung außerhalb der Förderaufrufe ist für diesen Fördergegenstand nicht möglich.
Grundsätzlich muss nur das Antragsformular rechtsverbindlich unterschrieben im Original bei der TAB eingereicht werden. Sofern Sie sich im Thüringer Förderportal mit einem erhöhten Vertrauensniveau authentifiziert haben (Registrierung über „Mein Unternehmenskonto“ oder „BundID“) gelten in der Regel alle Dokumente als rechtsverbindlich unterzeichnet. Eine Einreichung der Unterlagen im Original ist dann nicht notwendig.
Alle Unterlagen sind vollständig digital über das Thüringer Förderportal einzureichen. Die Einreichung ist auf die hochladbaren Dateiformate des Thüringen Portals beschränkt.
Eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen für die betreffende Richtlinie.
Der Wettbewerbsbeitrag ist grundsätzlich über das Thüringer Förderportal unter https://thueringer-foerderportal.eu bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.
Alle Wettbewerbsbeiträge werden nach den selben Kriterien bewertet.
Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind, dass:
- das Vorhaben durch einen Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung oder einem von diesem beauftragten Dritten durchgeführt wird.
- das Vorhaben der Resilienzsteigerung der öffentlichen Wasserversorgung dient und einem der in der Richtlinie beschriebenen Förderzielen (Teilziffern 24.1 - 24.5) zuordenbar ist.
- für das Versorgungsgebiet nach Resilienz- und Klimastresstest ein Bilanzrisiko oder eine sonstige Einschränkung der Versorgungssicherheit besteht/ droht oder das Vorhaben aus sonstigen Gründen wasserwirtschaftlich sinnvoll ist
Kriterien für die Auswahl/ Bewertung sind:
- die Einstufung des Anpassungsbedarfs gemäß Resilienz- und Klimastresstest
- die Dringlichkeit des Anpassungsbedarfs gemäß Resilienz- und Klimastresstest
- das Vorliegen/ die Erwartung von Grenzwertüberschreitungen des Roh- oder Reinwassers
- die Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Einwohner
- die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens bei Betrachtung der Baukosten je profitierendem Einwohner
- der Stand der vorbereitenden Planungen einschließlich Grundstücksverfügbarkeiten
- Abhängigkeiten/ Zwänge im Zusammenhang mit z.B. Komplexvorhaben
Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 200.000 Euro betragen. Ein Höchstbetrag existiert nicht.
Ja. Grundsätzlich können auch mehrere Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden.
Im Zuwendungsbescheid wird der Vorhabenzeitraum und das Haushaltsjahr, in dem die Mittel eingeplant sind festgesetzt. Wenn absehbar ist, dass das Vorhaben nicht im Vorhabenzeitraum umgesetzt werden kann, dann müssen sie dies der Thüringer Aufbaubank vor Ablauf des Vorhabenzeitraums über das Thüringer Förderportal anzeigen und können eine Verlängerung des Vorhabenzeitraums beantragen. Die Haushaltsmittel sind allerdings zur Auszahlung in den im Bewilligungsbescheid festgesetzten Jahren vorgesehen. Eine Übertragung kann beantragt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Übertragung in Folgejahre. Die Übertragung ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit.
Nach Erlass und Bestandskraft des Zuwendungsbescheids können Fördermittel entsprechend dem tatsächlichen Mittelbedarf im Wege der Mittelanforderung ausgezahlt werden.
Die Mittel dürfen grundsätzlich nur entsprechend dem Baufortschritt mit dem Nachweis der tatsächlich getätigten Ausgaben (auf Grundlage nachgewiesen bezahlter Rechnungen) angefordert werden.
Die Mittelanforderung erfolgt ausschließlich über das Thüringer Förderportal. Bitte starten Sie die Aufgabe „Abruf stellen“ und folgen Sie den Hinweisen im Förderportal. Bitte beachten Sie auch die dort zur Verfügung gestellten Hinweis- und Hilfetexte.
Der Nachweis der Verwendung der Zuwendung (Verwendungsnachweis – VWN) erfolgt ausschließlich über das Thüringer Förderportal. Bitte starten Sie die Aufgabe „Verwendungsnachweis stellen“ und folgen Sie den Hinweisen im Förderportal. Bitte beachten Sie auch die dort zur Verfügung gestellten Hinweis- und Hilfetexte.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Frist, spätestens jedoch sechs Monate nach dem Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen.
Die Zweckbindefrist beschreibt einen Zeitraum nach Fertigstellung des Vorhabens, in dem die geförderten Anlagen nicht veräußert und dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden müssen. Als Zweckbindefristen gelten:
- 12 Jahre für Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen,
- 5 Jahre für technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräte.
Spezifische Festlegungen werden im Bewilligungsbescheid getroffen.
Fragestellungen rund um die Förderrichtlinie und diesen Förderaufruf können an die Thüringer Aufbaubank per E-Mail unter ute.jung@aufbaubank.de gerichtet werden.