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zuletzt aktualisiert am 01.10.2026

Förderung des Hochwasserschutzes, des Schutzes vor Starkregengefahren und der Fließgewässerentwicklung

Mit dem 28.09.2026 ist die neue Richtlinie zur „Förderung des Hochwasserschutzes, des Schutzes vor Starkregengefahren, der Fließgewässerentwicklung sowie zur Steigerung der Resilienz der Wasserversorgung im Rahmen der ‚Aktion Fluss‘“ in Kraft getreten. 

Die bisherige Förderrichtlinie vom 19.07.2023 tritt außer Kraft. 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Schutz vor Starkregen: Zum Schutz vor Starkregengefahren sind neu sowohl kommunale Konzepte als auch investive Maßnahmen förderfähig.
  • Krisenfeste Trinkwasserversorgung: Ein neuer Schwerpunkt fördert die Resilienz (also die Widerstandsfähigkeit) der öffentlichen Wasserversorgung. Informationen zu diesem Fördergegenstand sind hier zu finden.
  • Der Fördersatz für integrale Hochwasserschutzkonzepte und Planungen steigt von 80 % auf bis zu 95 % (wenn die Aufgabe durch den jeweiligen GUV wahrgenommen wird).
  • Die Zuweisung für biberinduzierte Mehraufwendungen entfällt.
  • Die Förderung für die Fließgewässerentwicklung sowie für die Erstausstattung von Wasserwehrdiensten bleibt unverändert bestehen.

Im Programm werden Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos, zum Schutz vor Starkregengefahren und zur Entwicklung von Fließgewässern gefördert. Dazu gehören zum Beispiel die Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume, technische Hochwasserschutzmaßnahmen, die Erstellung technischer Konzepte und von Starkregenrisikomanagementkonzepten, investiven Maßnahmen zum Schutz vor Starkregengefahren oder die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und vieles mehr.

Programmdetails

Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung

Finanziert durch

Logo Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten rgb mitte klein
kofinanziert von der Europäischen Union
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