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Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung ist verstrichen. Die Einreichungsfrist endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, war die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen. Die Fristen gelten nicht für die Endabrechnung der Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.
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