Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Der Förderantrag ist grundsätzlich über das Thüringer Förderportal unter https://thueringer-foerderportal.eu bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.
Grundsätzlich muss nur das Antragsformular rechtsverbindlich unterschrieben im Original bei der TAB eingereicht werden. Sofern Sie sich im Thüringer Förderportal mit einem erhöhten Vertrauensniveau authentifiziert haben (Registrierung über „Mein Unternehmenskonto“ oder „BundID“) gelten in der Regel alle Dokumente als rechtsverbindlich unterzeichnet. Eine Einreichung der Unterlagen im Original ist dann nicht notwendig.
Vorhaben, deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben unter 7.500 Euro liegen sowie einen Anteil von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterschreiten, werden nicht gefördert.
Die Höhe der maximalen Zuwendung darf den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigen.
Es können mehrere Anträge über die Richtlinie gestellt werden. Auch das Stellen von mehreren Anträgen für einen Fördergegenstand ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Anträge unterschiedliche Maßnahmen betreffen.
Vorhabensausgaben, für die bereits Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Im Zuwendungsbescheid ist der Vorhabenszeitraum und das Haushaltsjahr, in dem die Mittel eingeplant sind festgesetzt. Wenn absehbar ist, dass das Vorhaben nicht im Vorhabenszeitraum umgesetzt werden kann, dann müssen sie dies der Thüringer Aufbaubank vor Ablauf des Vorhabenszeitraums über das Thüringer Förderportal anzeigen und können eine Verlängerung des Vorhabenszeitraums beantragen. Die Haushaltsmittel sind allerdings zur Auszahlung in dem im Bewilligungsbescheid festgesetzten Jahr vorgesehen. Eine Übertragung kann beantragt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Übertragung in Folgejahre. Die Übertragung ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit.
Der Abruf der Zuwendung erfolgt ausschließlich über das Thüringer Förderportal. Bitte starten Sie die Aufgabe „Abruf stellen“ und folgen Sie den Hinweisen im Förderportal. Bitte beachten Sie auch die dort zur Verfügung gestellten Hinweis- und Hilfetxte.
Der Nachweis der Verwendung der Zuwendung (Verwendungsnachweis – VWN) erfolgt ausschließlich über das Thüringer Förderportal. Bitte starten Sie die Aufgabe „Verwendungsnachweis stellen“ und folgen Sie den Hinweisen im Förderportal. Bitte beachten Sie auch die dort zur Verfügung gestellten Hinweis- und Hilfetexte.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums vorzulegen.
Für Studien und Beratungsleistungen gibt es keine Zweckbindungsfrist.
Während der Zweckbindungsfrist darf das Vorhaben keine wesentliche Änderung erfahren. Sie haben der Thüringer Aufbaubank wesentliche Änderungen umgehend zu melden.