Thüringen-Dynamik

Thüringen Dynamik ist ein Darlehensprogramm mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups erfolgreich wachsen können. Es ermöglicht die langfristige Finanzierung von Investitionen bis 2 Mio. Euro zu besonders günstigen Konditionen.

Finanziert durch

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Thüringen-Dynamik unterstützt aus dem EUROPÄISCHEN FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG und finanziert aus Mitteln des Freistaates Thüringen.

Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank.

Förderprogrammdetails

THÜRINGEN-DYNAMIK ist ein Förderprogramm mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer*innen erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können. Es ermöglicht die langfristige Finanzierung von Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen.

THÜRINGEN-DYNAMIK ist hinsichtlich seiner Finanzierung ein „nachhaltiges Förderprodukt“: Das Programm wird aus einem revolvierenden Fonds gespeist, der zu 80 Prozent aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dotiert wird. Zins und Tilgung fließen in diesen Fonds zurück und stehen damit erneut für die thüringische Wirtschaftsförderung zur Verfügung.

Der Darlehensfonds soll im "Operationellen Programm Thüringen EFRE 2014-2020" zur Zielerreichung in der Prioritätsachse 2 - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu den nachfolgenden Output-Indikatoren beitragen:

  • Darlehensförderung für 240 Unternehmen
  • weitere private Investitionen i. H. v. 215 Millionen Euro als Hebelung der Fondsmittel
  • Schaffung von 2.200 zusätzlichen Arbeitsplätzen gemeinsam mit dem Förderprogramm Thüringen-Invest

Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zinsgünstige Darlehen für:

  • alle zu einem Vorhaben gehörenden neu anzuschaffenden betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie für Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen,
  • Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals) sowie für Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Ausgaben für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Ausgaben für Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
  • Ausgaben für Investitionen in Flughafeninfrastruktur
  • Ausgaben für Grundstücks- und Immobilienerwerb
  • Ausgaben für Investitionen von Energieerzeugungsanlagen, die von der EEG-Förderung begünstigt sind (z. B. Photovoltaikanlagen)
  • Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen)

Für Vorhaben gelten zusätzlich folgende Einschränkungen:

  • bei Einbringung von Eigenleistungen: nur Förderung der von Dritten bezogenen Materialkosten
  • bei der Übernahme von Geschäftsanteilen muss der Erwerb über einen unabhängigen Dritten erfolgen (siehe dazu "Erläuterungen zum Erwerb von unabhängigen Dritten").
  • nur nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sind:
    • immaterielle Wirtschaftsgüter
    • die Übernahme von Geschäftsanteilen (Share Deals) 
    • Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen
    • Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors
  • Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe; Existenzgründer*innen in den genannten Branchen sowie natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die keine Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gemäß Artikel 1 Abs. 2-5 bzw. keine De-minimis-Beihilfen gemäß Artikel 1 Abs. 1 De-minimis-Verordnung erhalten können (dazu zählen u. a. die landwirtschaftliche Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur)
  • Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes, sofern bei der Herstellung/Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sind, Ausnahme: kleine und mittlere Unternehmen des Fleischerhandwerks,
  • Unternehmen/Freie Berufe der Forstwirtschaft (NACE 02.1), des Gesundheits-, Veterinär-und Sozialwesens, Apotheken, Rechtsanwält*innen, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Randziffer 24 i.V.m. Randziffer 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. gemäß Art. 2 Nr. 18 der AGVO,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

Weitere Voraussetzungen:

  • das Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt, die*der Antragsteller*in verfügt über eine Betriebsstätte in Thüringen
  • die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank erfolgen (Beachten Sie bitte dazu auch unsere nachfolgenden Informationen zum Antragsverfahren!)
  • zum Zeitpunkt der Zusage durch die Thüringer Aufbaubank darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein

  • Maximaler Finanzierungsbetrag: 2 Millionen Euro pro Antragsteller*in und Kalenderjahr.
  • Die gleichzeitige Beantragung einer 50 prozentige Haftungsfreistellung ist möglich.

Laufzeiten:
Thüringen-Dynamik-Darlehen:

  • 5 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
  • 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
  • 15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
  • 20 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre

Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.

Konditionen:
Die Tilgungsdarlehen werden mit einem individuellen Zinssatz im Rahmen des am Tage der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse gemäß dem risikogerechten Zinssystem (Stand 01.08.2014) zugesagt. Die Preisklasse - und damit der risikogerechte Zinssatz - wird unter Berücksichtigung der Bonität der antragstellenden Person und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten bei Antragstellung von der Hausbank festgelegt. Die aktuellen Konditionen finden Sie in den Download-Dateien.

  • Auszahlung: 100 %
  • Einzug der Zinsen monatlich nachträglich
  • Einzug der Tilgungsraten monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % p. M. (ab Zusage + 1 Monat + 2 Bankarbeitstage)
  • Darlehen werden entweder als Beihilfe unter Art. 17 der AGVO oder als Beihilfe auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben
  • Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich

Sicherheiten: 
Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Können Sie der Hausbank keine ausreichenden Sicherheiten stellen, kann im Rahmen des Förderprogramms eine 50 prozentige Haftungsfreistellung beantragt werden. Bei Darlehen mit Haftungsfreistellung ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen.


Antragsverfahren:
Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank.
Grundsätzlich ist die Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich. Als Vorhabensbeginn gilt die Auslösung von verbindlichen Lieferungs- und Leistungsverträgen/Bestellungen.

Für eine fristgerechte Antragstellung sind nach der AGVO bzw. der De-minimis-Verordnung unterschiedliche beihilferechtliche Vorgaben einzuhalten.

Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Thüringen-Dynamik förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür sind die nach der De-minimis-Verordnung maximalen Beihilfegrenzen von 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren zu berücksichtigen. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik-Darlehen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gilt das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch mit der Hausbank als fristgerechte Antragstellung.

Die förderfähigen Verwendungszwecke nach der AGVO sind eingeschränkt (siehe Richtlinie). Die maximalen Beihilfegrenzen der AGVO sind zu berücksichtigen, diese belasten jedoch nicht die o. g. Beihilfegrenzen nach der De-minimis-Verordnung. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik Darlehen auf der Grundlage der AGVO kann erst nach der schriftlichen Einreichung des Thüringen-Dynamik-Antrages bei der Hausbank mit dem Vorhaben begonnen werden. Alternativ ist es zur Wahrung der Antragsfrist möglich, schriftlich zunächst einen separaten Beihilfeantrag bei der Hausbank vorzulegen. Der Beihilfeantrag steht als ausfüllbares Dokument unter Downloads bereit.

Download-Archiv:

Ältere Dateien, wie Richtlinien, Merkblätter oder Rundschreiben zu Thüringen-Dynamik, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.

In einzelnen Förderkreditprogrammen ist eine Antragstellung ausschließlich über ein Kreditinstitut bzw. die Hausbank möglich. Die Grafik gibt einen Überblick, wie das „Hausbankprinzip“ funktioniert.

Hinweis zu den Downloads

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Formulare KMU-Bewertung (zur Aufbewahrung bei der Hausbank)

KMU - Informationsblatt pdf 349.8 KB

weitere Formulare und Hinweise

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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