Ziel und Schwerpunkt der Förderung ist die Ermittlung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit. Durch die gewährten Zuwendungen sollen Altlasten und durch sie verursachte Gewässerverunreinigungen saniert sowie eine Wiedernutzung der betreffenden Flächen ermöglicht werden.
Gefördert werden:
- Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung
- Sanierungsuntersuchung und –planung
- Sanierung – einschließlich sanierungsbedingter Abriss – und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung
- Überwachung und Eigenkontrolle
von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderung und zur Sanierung von Altlasten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
Die Förderrichtlinie enthält zudem unter der Ziffer 4 noch weitere wichtige Zuwendungsvoraussetzungen. Der komplette Wortlaut der Förderrichtlinie steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt: |
|
Für Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung |
Für die weiteren Maßnahmen (siehe Förderzweck) |
Thüringer Körperschaften des öffentlichen Rechts |
100 % |
bis zu 90 % |
sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts in Thüringen, juristische Personen des privaten Rechts, natürliche Personen |
bis zu 80 % |