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Derzeit ist eine Antragstellung in dieser Förderrichtlinie nicht möglich.
Gefördert wird die Ermittlung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich.
Förderprogrammdetails
Ziel und Schwerpunkt der Förderung ist die Ermittlung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit. Durch die gewährten Zuwendungen sollen Altlasten und durch sie verursachte Gewässerverunreinigungen saniert sowie eine Wiedernutzung der betreffenden Flächen ermöglicht werden.
Gefördert werden:
Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung
Sanierungsuntersuchung und –planung
Sanierung – einschließlich sanierungsbedingter Abriss – und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung
Überwachung und Eigenkontrolle
von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderung und zur Sanierung von Altlasten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
Die Förderrichtlinie enthält zudem unter der Ziffer 4 noch weitere wichtige Zuwendungsvoraussetzungen. Der komplette Wortlaut der Förderrichtlinie steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Thüringer Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände
sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts in Thüringen
juristische Personen des privaten Rechts
natürliche Personen
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt für:
2.1.1 Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung
bis zu 100 %
2.1.2 Sanierungsuntersuchung und -planung
bis zu 90 %
2.1.3 Sanierung - einschließlich sanierungsbedingter Abriss - und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung
bis zu 90 %
2.1.4 Überwachung und Eigenkontrolle
bis zu 90 %
Finanziert durch
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