Das Umwelt- und Energieministerium bietet seit dieser Woche durch eine neue Richtlinie „Nachhaltige Mobilität“ eine neue Förderung für batterieelektrische emissionsfreie Nutz- und Sonderfahrzeuge an - inklusive der Umrüstung bestehender Fahrzeuge auf einen batterieelektrischen Antrieb. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent betragen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Zweckverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie karitative, religiöse und gemeinnützige Körperschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
„Mit der Förderung machen wir den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeugflotten einfacher. Moderne, emissionsfreie Nutzfahrzeuge machen Fuhrparks unabhängig von fossilen Energieträgern, planbar bei den Betriebskosten und fit für die Zukunft. “, erklärt Umweltminister Tilo Kummer.
Gefördert werden beispielsweise Fahrzeuge für Bau- und Betriebshöfe, die kommunale Entsorgung, die Wasser- und Abwasserwirtschaft, soziale und karitative Dienste, Behinderten- und Sozialtransporte, Bürgerbus- und Shuttleverkehre sowie weitere Nutz- und Sonderfahrzeuge. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Wettbewerbsbeiträge können ab sofort bis 30. September 2026 über das Thüringer Förderportal eingereicht werden.
Interessierte können sich zudem im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltungen der Thüringer Energeiagentur ThEGA am 18. August 2026 (13:00 bis 14:00 Uhr) über den Förderaufruf informieren und Fragen stellen.