Unser Service für Sie

Unsere TAB-Newsletter sind Ihr Schlüssel zu maßgeschneiderten Förderinformationen. Mit unserem Newsletter bleiben Sie nicht nur über bevorstehende Events informiert, sondern erhalten auch praktische Tipps, die Sie direkt in die Tat umsetzen können.


Worüber dürfen wir Sie informieren

TAB Newsletter
Newsletter Kommunal

Datenschutz und Personenbezogene Daten 
18.06.2026 von Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Neue Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie in Kraft getreten

Eine Baustelle in einer Wohnanlage in Thüringen. Hier finden gerade Sanierungsarbeiten statt.

Die neue Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie für die Jahre 2026 bis 2030 ist in Kraft getreten. Damit ist der Grundstein gelegt, mehr sozialen Wohnraum im Freistaat zu schaffen. „Wir haben Erwartungen gehört und Lösungen geliefert, die den Weg für bezahlbares, nachhaltiges und zukunftsfähiges Wohnen ebnen. Mit der neuen Förderrichtlinie nehmen wir die Bauherren in den Blick, setzen bessere und bedarfsgerechte Investitionsimpulse für den sozialen Wohnungsbau und vereinfachen das Förderverfahren deutlich. So schaffen wir mehr bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum in ganz Thüringen“, so Infrastrukturminister Steffen Schütz.

Thüringen verfügt aktuell über 11.027 Sozialwohnungen. Die aktuelle Studie „Sozial-Wohn-Monitor 2026“ meldet einen Bedarf von 20.000 Sozialwohnungen an. Die neue Wohnungsbauförderrichtlinie trägt der regional sehr unterschiedlichen Wohnraumsituation in Thüringen Rechnung. Sie wird sowohl dem quantitativen Wohnraummangel in den Städten Erfurt, Jena und Weimar als auch dem qualitativen Wohnraummangel in den ländlichen Regionen des Freistaats gerecht. Neben dem Neubau ist die Modernisierung bestehender Wohnungen - insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit - eine zentrale Aufgabe,

Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie wurde die Thüringer Wohnungsbauförderung nun im Sinne der Antragssteller wesentlich optimiert und verschlankt. Unter anderem wurde die Darlehenslaufzeit standardmäßig von 20 auf 30 Jahre verlängert. Zuschüsse werden fortan nicht mehr pauschal je Wohneinheit, sondern auf Basis der geförderten Wohnfläche gewährt. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt künftig nach Baufortschritt und nicht wie bislang erst mit der letzten Darlehensrate. Die verlängerte Darlehenslaufzeit, eine folglich niedrigere jährliche Tilgungsbelastung sowie die frühzeitigere Auszahlung der Zuschüsse ermöglicht Bauherren gerade in der Anfangsphase eine höhere Liquidität und Planbarkeit.

Zwischen Maßnahmen im Bestand und Neubaumaßnahmen wird zudem strikter getrennt, um den unterschiedlichen Voraussetzungen am Wohnungsmarkt besser Rechnung tragen zu können. Nicht zuletzt ermöglicht die neue Wohnungsbauförderrichtlinie vereinfachte und beschleunigte Verfahren.

Die neue Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie entstand in enger Abstimmung mit wesentlichen Akteuren der Wohnungswirtschaft, etwa dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft (vtw), dem Gemeinde- und Städtebund, dem Mieter- sowie Vermieterbund. Deren Stellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung wurden bewertet und bei der weiteren Überarbeitung der Wohnungsbauförderrichtlinie berücksichtigt.

Mit Unterzeichnung der neuen Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen können Programmanmeldungen für die Mietwohnungsbauförderung 2026–2030 ab sofort bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden. Interessierte Bauherren, Wohnungsunternehmen sowie private und öffentliche Eigentümer können ihre Vorhaben für Neubau, Umbau, Modernisierung oder Sanierung von Mietwohnungen bis 17. September 2026 anmelden. Damit unterstützt das Programm gezielt Vorhaben, die bezahlbaren Wohnraum in Thüringen schaffen.