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zuletzt aktualisiert am 12.06.2025

Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Mit Wirkung zum 12.12.2024 ist die neue Richtlinie zum Programm „Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs“ in Kraft getreten.

Bitte beachten Sie die geänderten Fördersätze für die investiven Maßnahmen sowie die Änderungen hinsichtlich der Förderung von Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepten (vgl. Unterpunkt „Wie viel wird gefördert“)

Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im ÖPNV im städtischen sowie im Stadt-Umland-Bereich in Thüringen gefördert. Die Zuwendungen dienen der Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten sowie entsprechender Modellprojekte.

Förderprogrammdetails

Ladestation für E-Autos

Finanziert durch

Logo Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten rgb mitte klein
kofinanziert von der Europäischen Union

Klimaverträglichkeitsprüfung

In Thüringen müssen in diesem Zeitraum Investitionen in Infrastrukturen die mit Mitteln aus dem EFRE-Fonds gefördert werden und eine Lebensdauer von mehr als fünf Jahren haben eine Klimaverträglichkeitsprüfung im Antragsverfahren durchführen.

Auf der Internetseite des Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) befindet sich ein Leitfaden mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein Excel-Tool Klimaverträglichkeitsprüfung zum Herunterladen.

Bei Fragen hinsichtlich der Klimaverträglichkeitsprüfung wenden Sie sich bitte an
Herrn Rico Hofmann
Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
Tel: 0361 5603-294
E-mail: rico.hofmann@thega.de

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