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  • Zuschuss
zuletzt aktualisiert am 08.01.2026

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie

Die Richtlinie zum Förderprogramm „Meistergründungsprämie“ wurde überarbeitet. Die neue Richtlinie ist mit geänderten Konditionen zum 01.01.2026 in Kraft getreten. 

Ab sofort können auch Gründungen/ Übernahmen oder tätige Beteiligungen an Thüringer Unternehmen durch Industriemeister sowie Gärtnermeister der Fachrichtung Garte- und Landschaftsbau (mit absolvierter Meisterprüfung ab 01.01.2026) gefördert werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie muss der Förderantrag sowie die Bewilligung der Zuwendung VOR einer Gründung/ Übernahme bzw. tätigen Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen erfolgen. Mit der Antragstellung kann jedoch ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden kann, sodass mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns die Gründung/ Übernahme bzw. tätige Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen vollzogen werden kann.
 

Es ist ausschließlich eine digitale Antragstellung über das Thüringer Förderportal möglich. 
 

Mit der Meistergründungsprämie unterstützen wir u.a. Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister bei Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen in Thüringen mit einem Zuschuss. 
Darüber hinaus ist eine Förderung für neu geschaffene Ausbildungsplätze möglich. 
 

Programmdetails

Tischler steckt ein Stück Holz in eine Lücke

Finanziert durch

Logo Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum rgb mitte
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Richtlinie

Verwendungsnachweis für Antragstellung bis 30.09.2025

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