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Kleinkläranlage bauen oder nachrüsten

Sie sind Grundstückseigentümerin oder Eigentümer/ Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks und planen den Ersatzbau oder die Nachrüstung Ihrer Kleinkläranlage? Dann nutzen Sie Zuschüsse aus dem Programm zur "Förderung von Kleinkläranlagen". Die Höhe des Zuschusses richtet sich maßgeblich nach der Anlagengröße. Auch Beratungs- und Organisationsleistungen können gefördert werden. 

Kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung können ebenfalls Zuschüsse für den Neubau kommunaler Kleinkläranlagen erhalten.

Hier geht es zum Programm:

Kleinkläranlage wird eingebaut

Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen

Bitte beachten Sie: Als private Bauherrin oder Bauherr reichen Sie Ihre Anträge bei den kommunalen Aufgabenträgern der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein!

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TAB-Gebäude

Beratung durch die TAB

Wir beraten Sie gern!

Sie haben Fragen zum Förderprogramm? Als erste Ansprechpersonen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in unserem Servicecenter per Telefon und E-Mail zu den folgenden Servicezeiten umfassend zur Seite:

  • Adresse: 0800 5565156
    kundenservice@aufbaubank.de

    Montag - Donnerstag | 9 - 17 Uhr
    Freitag | 9 - 15 Uhr