Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung

Im Programm werden Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und zur Entwicklung von Fließgewässern gefördert. Dazu gehören zum Beispiel die Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume, technische Hochwasserschutzmaßnahmen, die Erstellung technischer Konzepte oder die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und vieles mehr.

Förderprogrammdetails

Naturnahe Entwicklung von Fließgewässern

Vorhaben der Fließgewässerentwicklung und Vorhaben der Gewässerrenaturierung sowie der dazugehörige Rückbau von Anlagen (Ausbaumaßnahmen) an Gewässern zweiter Ordnung, die in einem Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG enthalten sind, insbesondere durch:

  • die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen bzw. Initiierung einer naturnahen (Eigen-) Entwicklung,
  • die Verbesserung der Durchgängigkeit, insbesondere durch Gewässerverlegungen, den Rückbau bzw. Umbau von Querbauwerken (Wehre, Abstürze, Schwellen), soweit das Anlageneigentum bzw. das Wasserrecht einer Mitgliedsgemeinde des Gewässerunterhaltsverbandes zuzuordnen ist und eine Wasserkraftnutzung nicht (mehr) erfolgt,
  • die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und –plänen sowie sonstige konzeptionelle Vorarbeiten.

Gefördert wird zudem der angemessene Personalaufwand zur Vorbereitung und Umsetzung der zwischen Gewässerunterhaltsverband und Fördermittelgeber abgestimmten Ausbaumaßnahmen.

Hochwasserschutz / Erstausstattung Wasserwehrdienste

Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos durch:

  • Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume durch Deichrückbau und Deichverlegung, z. T. in Verbindung mit der Wiederherstellung gewässerauetypischer Elemente,
  • technische Hochwasserschutzmaßnahmen (inkl. mobiler Hochwasserschutzsysteme) sowie Maßnahmen des Wasserrückhaltes in der Fläche, in Hochwasserpoldern und Hochwasserrückhaltebecken,
  • Erstellung von technischen Konzepten ( z. B. integralen Hochwasserschutzkonzepten), Planungen und sonstigen vorbereitenden Untersuchungen für vorgenannte Vorhaben,
  • erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes nach § 55 ThürWG.

Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter

Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern durch die Verbesserun der Durchgängigkeit, insbesondere durch Gewässerverlegungen, den Bau von Anlagen zum Fischauf- und –abstieg, den Rückbau bzw. Umbau von Querbauwerken (Wehre, Abstürze, Schwellen) oder Fischschutzmaßnahmen sowie Fischleiteinrichtungen.

Naturnahe Entwicklung von Fließgewässern:

Zuwendungsempfänger sind nach dem ThürGewUVG gegründete Gewässerunterhaltsverbände.

Hochwasserschutz / Erstausstattung Wasserwehrdienste

Zuwendungsempfänger sind die Gewässerunterhaltungsverbände, soweit diese Aufgabe durch den Gewässerunterhaltungsverband für die jeweilige Mitgliedsgemeinde wahrgenommen wird. Anderenfalls sind die Kommunen selbst Zuwendungsempfänger. Für Vorhaben nach Nr. 9.4 sind ausschließlich Kommunen Zuwendungsempfänger.

 Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter:

Zuwendungsempfänger*innen sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern sie Eigentümer der Anlage sind. Für die Anlagen der Kommunen gelten die Bedingungen, sofern eine Wasserkraftnutzung weiterhin erfolgt.

Weitere wichtige Voraussetzungen:

Vorhaben zur Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter sowie für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes nach § 55ThürWG können fortlaufend über das TAB-Portal zur Förderung beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel der Reihenfolge des vollständigen Antrageinganges.
Für die anderen Vorhaben ist ein Vorverfahren erforderlich. Bitte beachten Sie dazu die Anforderungen in der Förderrichtlinie.

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Zuwendungshöhe errechnet sich auf der Grundlage der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben für den Zuwendungszweck.

Für Anträge, deren voraussichtliche zuwendungsfähige Ausgaben unter 7.500 EUR liegen, werden keine Zuwendungen gewährt. Bei Vorhaben entsprechend Abschnitt C Nr. 9.4 beträgt die Grenze 2.500 EUR.

Naturnahe Entwicklung von Fließgewässern:

Vollfinanzierung mit einem Fördersatz von 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hochwasserschutz / Erstausstattung Wasserwehrdienste:

Fördersätze für Vorhaben entsprechend Nr. 9.1 – 9.3

KommunenGewässerunterhaltungsverbände nach ThürGewUV
(Förderbonus bei Wahrnehmung der Aufgabe für die jeweilige Mitgliedsgemeinde)
Vorhaben, die im aktuellen Landesprogramm Hochwasserschutz enthalten sindbis zu 70 %+ 10 %
Vorhaben außerhalb des aktuellen Landesprogramms Hochwasserschutzbis zu 55 %+ 10 %

Fördersätze für Vorhaben entsprechend Nr. 9.4

Vorhaben, außerhalb des Landesprogramms Hochwasserschutzbis zu 60 %
Vorhaben des Landesprogramms Hochwasserschutzbis zu 75 %

In der Regel beträgt die Zuwendung maximal bis zu 25.000 Euro. Dies gilt für Gemeinden im Risikogebiet mit zu verteidigenden wasserwirtschaftlichen Anlagen (Deiche, Flutmulden, Schöpfwerke) von nicht unwesentlicher Größe. In Abhängigkeit der Betroffenheit der jeweiligen Gemeinde im Hochwasserfall kann vom Regelbetrag abgewichen werden. Die Grundförderung für Gemeinden beträgt maximal bis zu 12.500 Euro. Für Gemeinden im Risikogebiet mit einem zu erwartenden hohen Schadenspotential (entsprechend Anlage 2) beträgt die Zuwendung maximal bis zu 50.000 Euro.

In begründeten Ausnahmefällen kann vom Maximalbetrag abgewichen werden.

Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter:

Für Vorhaben, bei denen eine Wasserkraftnutzung weiterhin erfolgt, sind bei der Berechnung der Zuwendung die Erlöse aus der Wasserkraftnutzung zu berücksichtigen.
Hierzu enthält die Förderrichtlinie ein entsprechendes Berechnungsschema.
Für Vorhaben, bei denen die Wasserkraftnutzung aufgegeben wird oder keine Erlöse aus Wasserkraftnutzung erzielt werden, beträgt der Fördersatz bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 200.000 EUR.

Downloads

So funktioniert es

TAB-Newsletter Kommunal

Kostenloses WLAN für alle

Einmal im Quartal versenden wir den TAB-Newsletter Kommunal mit Neuigkeiten für öffentliche Einrichtungen und Kommunen. Tragen Sie sich ein und erhalten Sie Informationen und Impulse zu verschiedenen Themen speziell für die öffentliche Hand.

Jetzt abonnieren
Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
Kontakt