Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzprojekte, Entwicklung von Schutzgebieten und vieles mehr. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich. 

Förderprogrammdetails

Achtung: Nächster Termin zur Einreichung der ENL-Projektskizzen ist der 15. Oktober 2022

Mit dem Programm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ (ENL) können Naturschutzprojekte unterstützt werden. Das EU-kofinanzierte Programm umfasst einen ELER- und einen EFRE-finanzierten Teil.

Für das Auswahlverfahren gelten folgende Rahmenbedingungen:

Eingereicht werden können Projektskizzen für die Programmteile ELER und EFRE. (Förderperiode 2021 bis 2027).

Die Projektskizzen können ab sofort bis zum 15.10.2022 bei der TAB als Bewilligungsstelle eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung der Projektskizzen sowohl im Teil EFRE als auch im Teil ELER die Regelungen der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 gelten.

Änderungen gegenüber der Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgten u.a. bei den Förderinhalten, Fördersätzen und Auswahlkriterien.

Nähere Informationen entnehmen Sie den ENL-Förderregelungen im Zeitraum 2021 bis 2027.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei den o.g. Inhalten sich bis zum In-Kraft-Treten der neuen ENL-Förderrichtlinie noch Änderungen ergeben können.

Gefördert werden können im Teil ELER:

2.1 Erstellung und Aktualisierung von Plänen, Studien und Konzepten in Zusammenhang mit dem Management von Natura 2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung sowie von Natura 2000-Arten und anderen geschützten oder gefährdeten Arten; Durchführung von naturschutzbezogenen Erfassungen und Erfolgskontrollen;

2.2 Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten, Schaffung von grünen Infrastrukturen;

2.3 Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung hinsichtlich Besucherlenkung und -Information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten;

2.4 Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Informationsvermittlung sowie Planungs- und Koordinierungsleistungen in Zusammenhang mit der Flächennutzung, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aktionstagen, Erstellung von Informationsmaterialien.

    Gefördert werden können im Teil EFRE:

    2.5 Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt der Maßnahmen in einem Hochwasserrisikogebiet liegt oder das Vorhaben sich schwerpunktmäßig auf Fließgewässer bezieht

    2.6 Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt des Vorhabens in den Stadtgebieten von Erfurt, Jena oder Gera liegt

    Gefördert werden natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

    Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss gefördert:

    - bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 1 oder 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,

    - bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben im Zusammenhang mit Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete, Nationale Naturlandschaften, Naturschutzgebiete, Geschütze Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale) oder dem Grünen Band, soweit sie dem Schutzzweck dienen,

    - bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei sonstigen Ausgaben.

    Zuwendungshöhe: minimal 25.000 Euro

    Thüringen-Natur

    Gemeinnützige Vereine und Organisationen können mit unserem Programm „Thüringen-Natur“ bis zu 80 Prozent des bewilligten Zuschusses, maximal 750.000 Euro vorfinanzieren.

    Informationen zum Thüringen-Natur-Darlehen finden Sie in unserem Informationsblatt, der Antrag steht als Download zur Verfügung.

    Jetzt Antrag herunterladen

    Den Zinssatz für das Darlehen können Sie dem Konditionentableau entnehmen.
    Der Zinssatz für das Darlehen wird zum Zeitpunkt der Zusage festgelegt.

    Downloads

    Richtlinie / Anwendungshinweise

    ENL - Anwendungshinweise pdf 712.7 KB
    ENL - Beihilfe-Beschluss pdf 48.3 KB

    Projektskizze

    ENL - Projektskizze pdf 1.4 MB

    Verwendungsnachweis

    ENL - Zwischennachweis pdf 999.2 KB
    ENL - Verwendungsnachweis pdf 549.4 KB

    Ergänzende Regelungen bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem EFRE

    EFRE - Informationsblatt Publizität pdf 219.4 KB
    ENL - EFRE-Musterplakat pdf 1.7 MB
    Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
    Kontakt