Für das Förderjahr 2022 ist bereits ein erstes Auswahlverfahren abgeschlossen worden. Da noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erfolgt für Vorhaben mit geplantem Beginn in 2022 ein weiterer Aufruf zur Einreichung von Projektskizzen.
Bitte beachten Sie hierfür folgende Rahmenbedingungen:
Eingereicht werden können Projektskizzen für die Programmteile ELER sowie EFRE neu (Förderperiode 2021 bis 2027).
Die Projektskizzen können ab sofort bis zum 11.03.2022 für den Teil ELER bzw. bis zum 22.04.2022 für den Teil EFRE neu bei der TAB als Bewilligungsstelle eingereicht werden.
Für das zweite Auswahlverfahren stehen im Teil ELER 1,2 Mio. Euro und im Teil EFRE neu 0,8 Mio. Euro für den Zeitraum 2022 bis 2024 zur Verfügung.
Für den Programmteil ELER erfolgt eine landesweite Schwerpunktsetzung für Vorhaben zum Schutz der folgenden, vom Aussterben bedrohten FFH-Arten:
- Feldhamster (Cricetus cricetus)
Vorhaben, die dem Schutz des Feldhamsters oder des Luchses zum Inhalt haben, werden damit beim Auswahlverfahren mit bis zu zwei zusätzlichen Punkten bewertet.
Bitte beachten Sie für Projektskizzen im Teil EFRE folgende für die Förderperiode 2021-2027 geplante Änderungen:
- Förderung unter dem Schwerpunkt zur Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- Ergänzung der bisherigen Auswahlkriterien um „Relevanz für die Klimaanpassung“ und „Nachhaltigkeit“
- Fördergegenstand 2.7 entfällt
- vereinfachte Kostenoptionen für Vorhaben unter 200.000 Euro
Nähere Informationen können Sie dem Steckbrief zu EFRE-OP Zeitraum 2021 bis 2027 entnehmen.
Gefördert werden können im Teil ELER:
- Erstellung und Aktualisierung von
Plänen, Studien und Konzepten in Zusammenhang mit dem Management in NATURA 2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung
- Investitionen zur Erhaltung,
Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von
Biotopverbund- und Artenschutzprojekten, Schaffung von grünen
Infrastrukturen
- Investitionen zur Stärkung der
Vielfalt und Eigenart der Landschaft
- Investitionen zur In-Wert-Setzung
von Produkten der Landschaftspflege
- Investitionen zur Entwicklung von
Schutzgebieten hinsichtlich Besucher*innenlenkung und –information, Schaffung
von Besucher*inneneinrichtungen und Naturerlebnisangeboten
- Aktionen zur Sensibilisierung für
Naturschutzbelange: Beratungs-, Planungs- und Koordinierungsleistungen im
Zusammenhang mit der Flächennutzung, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von
zertifizierten Natur- und Landschaftsführer*innen, Durchführung von
Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aktionstagen, Erstellung von
Informationsmaterialien
Jetzt direkt online beantragen im TAB-Portal (ELER) >>
Gefördert werden können im Teil EFRE:
- Renaturierung und Vernetzung von
Lebensräumen sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt
(einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt der Maßnahmen in
einem Hochwasserrisikogebiet liegt oder das Vorhaben sich schwerpunktmäßig
auf Fließgewässer bezieht
- Renaturierung und Vernetzung von
Lebensräumen, Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie
Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen
(einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt des Vorhabens in
den Stadtgebieten von Erfurt, Jena oder Gera liegt
Jetzt direkt online beantragen im TAB-Portal (EFRE) >>
Gefördert werden natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss gefördert:
- 100 Prozent bei Vorhaben, die sich auf
den Erhalt oder die Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen
beziehen, die in Stufe 1 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im
Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
- 90 Prozent bei Vorhaben im Zusammenhang
mit Schutzgebieten (NATURA 2000-Gebiete, Nationale Naturlandschaften,
Naturschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale)
oder dem Grünen Band, soweit sie dem Schutzzweck dienen,
- 90 Prozent bei Vorhaben, die sich auf
den Erhalt bzw. die Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen
beziehen, die in Stufe 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im
Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
- 80 Prozent bei sonstigen Vorhaben.
Zuwendungshöhe: minimal 25.000 Euro, maximal 1.000.000 Euro.
Thüringen-Natur
Gemeinnützige Vereine und Organisationen können mit unserem Programm „Thüringen-Natur“ bis zu 80 Prozent des bewilligten Zuschusses, maximal 750.000 Euro vorfinanzieren.
Informationen zum Thüringen-Natur-Darlehen finden Sie in unserem Informationsblatt, der Antrag steht als Download zur Verfügung.
Jetzt Antrag herunterladen
Den Zinssatz für das Darlehen können Sie dem Konditionentableau entnehmen.
Der Zinssatz für das Darlehen wird zum Zeitpunkt der Zusage festgelegt.