Kleines Lexikon der Förderpraxis

Glossar

Zeitraum, in dem die Besetzung der Dauerarbeitsplätze überwacht wird. Für aus der „Gemeinschaftsaufgabe“ geförderte Unternehmen gilt ein Zeitraum von 5 Jahren.

Die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ist nach den meisten Beihilferegelungen der EU ausgeschlossen. Vor Gewährung einer Beihilfe aus einer solchen Beihilferegelung ist zu prüfen, ob das Antrag stellende Unternehmen als in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlich einzustufen ist oder nicht.

In unserem Informationsblatt haben wir für Sie die EU-Definition und die Prüfungsgrundlagen für die Einstufung als "Unternehmen in Schwierigkeiten" erläutert. 

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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