Förderung für den Tourismus in Thüringen

Tourismus ist ein wichtiger Förderschwerpunkt in Thüringen. Mehr Gäste, besserer Service, breiteres Angebot: Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen für Ihr Vorhaben in der Tourismusentwicklung. Wir beraten Sie gern!

Passende Programme für die Tourismusförderung

aria-label="GRW Teil II" GRW Teil II

GRW Teil II

Das Programm bietet einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent für öffentliche Einrichtungen des Tourismus. 

aria-label="Landesprogramm Tourismus" Landesprogramm Tourismus

Landesprogramm Tourismus

Mehr Gäste aus dem In- und Ausland zu gewinnen - dafür gibt es einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent. 

Landesprogramm Tourismus: Zeigen Sie Thüringen von seiner schönsten Seite

Mehr Gäste aus dem In- und Ausland zu gewinnen - dabei unterstützen wir Sie mit dem Landesprogramm Tourismus.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
  • Kommunen und deren Zusammenschlüsse
  • steuerbegünstigte Körperschaften mit Anerkennung nach § 60a AO
  • anerkannte Destinationsmanagementorganisationen
  • Kulturorganisationen
  • Investitionen in die Digitalisierung des Tourismus
  • touristisches Marketing für Thüringen im In- und Ausland
  • Maßnahmen der Destinationsentwicklung
  • Zuschuss 60% bis 75 % (bei besonderen Voraussetzungen)
  • max. 250.000 EUR (Investitionen) bzw. 100.000 EUR (Marketing) Zuschuss
  • Destinationsmanagementorganisationen nach erreichter Punktzahl im Bewertungsverfahren

Hinweis: Die Laufzeit der Richtlinie "Landesprogramm Tourismus" endete am 31.12.2022. Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Sobald konkrete Informationen zur Verlängerung/Neuveröffentlichung vorliegen, informieren wir Sie über unsere Webseite.

Tourismus in Thüringen stärken: GRW-Förderung

Sie haben Pläne, die den Tourismus und die regionale Wirtschaft ankurbeln? Nutzen Sie staatliche Zuschüsse! Zum Beispiel im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)" - kurz GRW Teil II.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
  • Gebietskörperschaften
  • Kommunale Zweckverbände
  • juristische Personen, die steuerbegünstigte
    Zwecke verfolgen (gemäß §§51 bis 68 Abgabeordnung)
  • Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus
  • Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung
  • Zuschuss bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

So funktioniert die GRW Förderung im Tourismus in der Praxis

TAB-Newsletter Kommunal

Kostenloses WLAN für alle

Einmal im Quartal versenden wir den TAB-Newsletter Kommunal mit Neuigkeiten für öffentliche Einrichtungen und Kommunen. Tragen Sie sich ein und erhalten Sie Informationen und Impulse zu verschiedenen Themen speziell für die öffentliche Hand.

Jetzt abonnieren
Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
Newsletter