Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)

Hinweis

Für den Fördertatbestand 2.1.4 Tourismus ist bis zum 31.08. eines jeweiligen Jahres vorab eine formlose Fördervoranfrage für eine mögliche Förderung im Folgejahr bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen.

Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.

Förderprogrammdetails

Zwei wesentliche Kernpunkte eines jeden touristischen Produkts sind die Zielgruppenfokussierung und die Qualität. Bitte setzen Sie sich mit beiden Punkten gezielt auseinander.
Hilfestellung bietet dabei die ErlebnisWerkstatt – ein digitaler Assistent für die touristische Produktentwicklung.

Die Website der ErlebnisWerkstatt finden Sie hier. 

Hier durchlaufen Sie bitte den Pfad „Ich habe eine Idee/ Ich habe ein Produkt“.
Am Ende entsteht ein pdf-Dokument, welches Sie verpflichtend Ihrer Förderanfrage beifügen.

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW), Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Förderschwerpunkt 2.1.4 Tourismus)

Förderfähig sind:

  • Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus.
  • Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung
  • öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind
  • Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken.
  • Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus , die sich durch einen besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen und erwarten lassen, in besonderem Maße Reiseanlässe zu schaffen

Bei der Förderung touristischer Infrastruktureinrichtungen ist zwischen nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen und einnahmeschaffenden Maßnahmen zu differenzieren.

Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen der allgemeinen Landschaftspflege,
  • Maßnahmen des Denkmalschutzes,
  • Sanierung und Instandsetzung kulturhistorischer Gebäude,
  • Verbesserung der innerstädtischen Park- und Grünflächen,
  • Errichtung oder Ausbau von Unterkünften, Gastronomie
  • Sporteinrichtungen (z. B. Sportstadien, Sporthallen, Golf- und Tennisplätze, Sport- und Freibäder),
  • Freizeitparks,
  • Stellplätze für Kfz, die nicht im Zusammenhang mit einer Öffentlichen Einrichtung des Tourismus stehen,
  • Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser,
  • Tierparks und Zoologische Gärten,
  • Freizeitangebote für ortsansässige Bevölkerung

Eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband.

Maßnahmeträger/innen können auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.

Voraussetzungen:

Vor Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr gestellt werden kann.

Folgende Angaben sind erforderlich:
  • Maßnahmeträger/in
  • Bezeichnung, Standort, Inhalt der Maßnahme
  • Darstellung der Eigentumsverhältnisse
  • Darstellung der Gesamtkosten (einschließlich Folgekosten) und Finanzierungsplan
  • Geplanter Investitionszeitraum
  • Planungsstand (Bauleitplanung, Objektplanung)
  • Übersichtsplan, Darstellung der Ortslage
  • Nachweis über Anwendung der Plattform „Erlebnis/Werkstatt“ sowie Stellungnahme der zuständigen Destinationsmanagementorganisation (DMO) bzw. regionale Tourismusorganisation

Diese Voranfrage ersetzt nicht den Antrag.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.

Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft legt Kriterien zur fallgruppenweisen Differenzierung der Fördersätze bei Vorliegen eines Ausnahmefalls fest.

Hinweis zu den Downloads

Um eine korrekte Funktionsweise beim Öffnen und im Druck der PDF-Dokumente zu gewährleisten, speichern Sie bitte die hier bereitgestellten PDF-Dokumente auf Ihrem Computer ab und ergänzen Sie im gespeicherten Dokument die erforderlichen Daten. Dafür empfehlen wir die Nutzung des Adobe Reader oder eine andere nicht in den Browser integrierte PDF-Software. Barrieren beim Aufruf der Dokumente können Sie uns über das Feedbackformular zur Verbesserung der Barrierefreiheit mitteilen.

So funktioniert es

Wie die Förderung touristischer Infrastruktur gelingen kann, erklärt Gerrit Haase (Fachbereichsleiter Stadtentwicklung Bad Langensalza) im Videoclip.

TAB-Newsletter Kommunal

Kostenloses WLAN für alle

Einmal im Quartal versenden wir den TAB-Newsletter Kommunal mit Neuigkeiten für öffentliche Einrichtungen und Kommunen. Tragen Sie sich ein und erhalten Sie Informationen und Impulse zu verschiedenen Themen speziell für die öffentliche Hand.

Jetzt abonnieren

Weitere Programme

Landesprogramm Tourismus (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus)
Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
Kontakt